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Bunte Kabel an Router angeschlossen

Freifunk-Förderung

Das Förderprogramm unterstützt Vereine bei der Einrichtung von WLAN-Bürgernetzen in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind dabei technische Komponenten zum Ausbau der Netze, Installationsarbeiten durch Fachfirmen, sowie Aus- und Fortbildung der Engagierten.

 

Welcher Bereich wird gefördert? Digitales Engagement
Wer kann eine Förderung beantragen? Juristische Personen (Freifunkverein) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden? Bis Anfang Oktober 2023
Wie hoch ist die Fördersumme? Die Höhe der Fördersumme ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Projekts.
Benötige ich Eigenmittel? Vorhandene Eigenmittel sollen eingesetzt werden.
Welche Finanzierungsart hat das Förderprogramm? Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung (wenn nachweislich keine Eigenmittel eingesetzt werden können, ausnahmsweise im Rahmen einer Vollfinanzierung).
Wer ist die Zielgruppe der geförderten Maßnahme? Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen

 

Was ist sonst noch wichtig?

  • Laufende Kosten für Strom, Internetanbindung, usw. sind nicht förderfähig. Fördernehmende müssen bestätigen, dass die laufenden Kosten selbst getragen werden können.
  • Fördernehmende sollten bereits erfolgreiche Aktivitäten, z.B. der Aufbau offener Bürgernetze, durchgeführt haben.

Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?

Ihre Ansprechpersonen bei der Staatskanzlei NRW sind Frau Offergeld und Herr Albrecht.

Silke Offergeld
0211 837-1516
silke.offergeld[at]stk.nrw.de  
Henning Albrecht
0211 837-1663
henning.albrecht[at]stk.nrw.de

Wo finde ich weitere Informationen?