
Ausgewählte Bundesförderprogramme
Auf der Suche nach geeigneten Fördermittelquellen kann der Bund eine entscheidende Rolle spielen. Mithilfe von diversen Förderangeboten werden auf Bundesebene regelmäßig Fördergelder zur Unterstützung vielfältiger Projektvorhaben zur Verfügung gestellt. Viele der Förderprogramme richten sich an engagierte Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen ausgewählte Programme der einzelnen Bundesministerien und Bundesämter entlang ihres thematischen Schwerpunktes vor. Die Auswahl wird fortlaufend um neue Förderprogramme ergänzt. | Letzte Aktualisierung: 05.01.2023
Demokratieförderung und Extremismusprävention
Demokratie leben!
Mit dem Bundesprogramm »Demokratie leben!« fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2015 zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. Dazu braucht es Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Um diese Menschen zu stärken, gibt es das Bundesprogramm, das eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung ist und die dort festgelegten übergreifenden Ziele verfolgt.
Im Rahmen von »Demokratie leben!« werden vier Handlungsbereiche gefördert. Einer davon ist der Handlungsbereich »Modellprojekte«.
Modellprojekte entwickeln neue, innovative Ansätze für die präventiv-pädagogische Arbeit mit verschiedenen Zielgruppen. Die Projekte geben Impulse für die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Strukturen und unterstützen das Engagement der Menschen für Demokratie. Die im Rahmen der Projekte entwickelten Methoden und Materialien sollen nach erfolgreicher Erprobung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Regelstrukturen eingesetzt werden.
Drei zentrale Handlungsfelder werden unterstützt:
1. Demokratie fördern
2. Vielfalt gestalten
3. Extremismus vorbeugen
Eine Förderung kann unter anderem beantragt werden von Verbänden und Vereinen, die als gemeinnützig anerkannt sind oder einen erfolgsversprechenden Antrag zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt haben.
Das Interessenbekundungsverfahren für neue Projekte fand vom 11. Juli bis zum 12. August 2022 statt.
Die maximale Höhe der jährlichen Zuwendung beträgt 200.000 Euro je Projekt.
Es werden Eigen- bzw. Drittmittel in Höhe von mind. 10 Prozent der Gesamtausgaben im Bewilligungszeitraum vorausgesetzt.
Es handelt sich um eine Teilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Das Programm richtet sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure.
- Ein Projektstart ist frühestens ab dem 01. März 2023 möglich.
- Der Bewilligungszeitraum endet in jedem Falle spätestens zum 31. Dezember 2024.
- Im Handlungsbereich »Modellprojekte« dürfen maximal zwei Projekte von derselben Zuwendungsempfängerin bzw. demselben Zuwendungsempfänger eine Zuwendung erhalten.
- Bewilligungsbehörde ist die Regiestelle »Demokratie leben!« im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
- Die Interessenbekundung ist zunächst online und anschließend in Papierform und rechtsverbindlich unterschrieben mit den erforderlichen Anlagen einzureichen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm »Demokratie leben!« finden Sie hier: https://www.demokratie-leben.de/
Weitere Informationen zum Handlungsbereich »Modellprojekte« finden Sie hier: https://www.demokratie-leben.de/das-programm/ueber-demokratie-leben/modellprojekte
Weitere Informationen zu aktuellen Interessenbekundungsverfahren, Förderaufrufe und die Fördergrundsätze finden Sie hier: https://www.demokratie-leben.de/foerdern-engagieren/so-foerdern-wir
Für Fragen rund um das Förderprogramm »Demokratie leben!« steht auf der folgenden Webseite ein Kontaktformular zu Verfügung: https://www.demokratie-leben.de/kontakt. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Webseite.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Förderrichtlinie)
Fördergrundsätze der einzelnen Handlungsfelder im Handlungsbereich »Modellprojekte« finden Sie unter:
https://www.demokratie-leben.de/das-programm/ueber-demokratie-leben/modellprojekte
Das Förderprogramm fußt auf der Richtlinie zur Förderung von Projekten der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltungen und zur Extremismusprävention unter:
Integration und Interkulturalität
Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Multiplikatorenschulungen
Ziel des Bundesförderprogramms »Gesellschaftlicher Zusammenhalt« ist es, ein Gemeinwesen zu fördern, in dem Teilhabe und Engagement füreinander möglich, demokratische Werte gelebt werden und Vielfalt Akzeptanz findet. Als ein wichtiger Baustein und die Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt gilt die gelingende Integration von (Neu-)Zugewanderten und Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Ein Augenmerk liegt hierbei insbesondere auf der Gewinnung dieser bisher unterrepräsentierten Zielgruppen für bürgerschaftliches Engagement sowie der Stärkung ihres Zugehörigkeitsgefühls und der Selbstwahrnehmung als aktiver Teil der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund fußt das Förderprogramm auf mehreren Säulen. Eine dieser Säulen sind die Multiplikatorenschulungen.
Das Ziel der Multiplikatorenschulungen besteht darin, in Vereinen und Organisationen aktive Ehrenamtliche in ihrem Engagement zu bestärken und künftige/potenziell Interessierte für ein Ehrenamt zu gewinnen.
Gefördert werden ein- oder mehrtägige Multiplikatorenschulungen im Präsenz- oder Digitalformat mit dem Ziel der Professionalisierung und Qualifizierung zu einem der drei folgenden Themenschwerpunkte:
1. Vereinsmanagement im Licht moderner Kommunikation
2. Konfliktmanagement, Krisenbewältigung, Umgang mit schwierigen Situationen
3. Zusammen für eine tolerante Gesellschaft: Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung
Eine Förderung kann von allen Vereinen und Organisationen der Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind, beantragt werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Unterstützung von Migrantenselbstorganisationen gelegt.
Die Anträge für die Multiplikatorenschulungen können bis zum 30. April 2023 eingereicht werden.
Die beantragte Fördersumme darf 15.000 Euro nicht überschreiten.
Sofern möglich, sollen vom Träger Eigenmittel und/oder Drittmittel eingebracht werden, wobei die individuelle Finanzlage des Trägers Berücksichtigung finden kann.
Bei der Finanzierungsart handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung.
Das Programm richtet sich an (ehrenamtlich) in der Integrationsarbeit tätige Mitarbeitende ab 12 Jahren.
- Die Durchführung einer bewilligten Multiplikatorenschulung muss bis zum 30. November 2023 komplett abgeschlossen sein. Eine Übertragung der Zuwendung ins Folgejahr ist nicht möglich.
- Einzelpersonen (natürliche Personen) sind nicht antragsberechtigt.
- Die Anträge für die Multiplikatorenschulungen sind im Förderportal des Bundes zu stellen: https://foerderportal.bund.de/easyonline
- Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge empfiehlt allen Antragstellenden, die Multiplikatorenschulungen von Dritten durchführen lassen möchten, sich vor der Auftragsvergabe verbindliche und detaillierte Informationen über die Preise der jeweiligen Leistungen vorlegen zu lassen.
- Zum Schutz der Antragsstellenden sollte vor der Auftragsvergabe sichergestellt werden, dass die angebotenen Leistungen auch förderfähig sind und die Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Leitfaden zum Projektbeginn 2023 (s.u.).
- Es wird von Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schulungen kostengünstig (wirtschaftlich) und zweckmäßig (Schulungscharakter) durchgeführt werden sollen.
Weitere Informationen zur Förderung von Multiplikatorenschulungen im Rahmen des Förderprogramms »Gesellschaftlicher Zusammenhalt« finden Sie hier: https://www.bgz-vorort.de/DE/Foerderung/Schulungen/schulungen_node.html
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier: https://www.bgz-vorort.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Foerderung/Informationen/Interessenbekundungsverfahren/ausschreibung-multiplikatorenschulung.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Fragen rund um das Förderprogramm »Gesellschaftlicher Zusammenhalt« können per E-Mail (info[at]bgz-vorort.de) und Telefon (+49 911 9430) an das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gerichtet werden.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Förderrichtlinie)
Das Förderprogramm fußt auf der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/richtlinien-zur-foerderung-von-massnahmen-zur-gesellschaftlichen-und-sozialen-integration-von-zuwanderinnen-und-zuwanderern-133332