Ehrenamtliche Betreuung

Ehrenamtliche Betreuung

Für viele Menschen stellen rechtliche Fragen und bürokratische Aufgaben unüberwindbare Hürden dar. Damit sie ihren Alltag dennoch möglichst selbstbestimmt bestreiten können, helfen ihnen ehrenamtlich engagierte Betreuerinnen und Betreuer.
Hilfsbedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen – das ist eine verantwortungsvolle und zugleich erfüllende Aufgabe. Engagierte Bürgerinnen und Bürger stellen sich dieser Herausforderung. Als ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sind sie für die Erledigung rechtlicher Angelegenheiten zuständig, die Betroffene nicht mehr selbst besorgen können. Die Betreuenden nehmen – soweit mög-lich und vertretbar – auf die Wünsche und Vorstellungen ihrer Klientel Rücksicht. Die wichtigsten Aufgaben sind der regelmäßige persönliche Kontakt und die Übernahme verwaltender Aufgaben. Dazu gehören Korrespondenzen mit Behörden oder mit Geschäftspartnerinnen und -partnern im Rechtsverkehr. Unterstützung und Beratung erhalten die Betreuenden bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe von spezialisierten Behörden, Vereinen und Gerichten.

Ausführliche Vorbereitung

Innerhalb der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW gezielt die ehrenamtliche Betreuung. Vor allem die Aufgabe, rechtliche Geschäfte für eine andere Person zu übernehmen, ist anspruchsvoll und muss mit großer Verantwortung ausgeübt werden. Deshalb sorgt das Land dafür, dass Interessenten auf ihre Aufgaben ausführlich vorbereitet und während der Betreuung angemessen unterstützt werden. Diese Aufgabe übernehmen in NRW rund 190 Betreuungsvereine. Sie bemühen sich um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, führen diese in ihre Aufgaben ein, bilden sie fort und beraten sie. Das NRW-Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales fördert die Betreuungsvereine. Kontakt MAIS NRW oder lwl/lvr kommt in die Marginalspalte
Die Betreuenden führen ihr Amt unentgeltlich. Fallen ihnen dadurch Kosten an, können sie eine pauschale Aufwandsentschädigung beantragen. Ist der oder die Betreute mittellos, wird diese vom Betreuungsgericht festgesetzt und aus der Landeskasse erstattet. Vermögende Betreute kommen selbst für die Unterstützung auf. Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 sind die pauschalen Aufwandsentschädigungen bis zu einem Jahresbetrag von 2.400 Euro steuerfrei. Das honoriert das Engagement von ehrenamtlichen Betreuern und vereinfacht deren Arbeit. Zudem wurde der Versicherungsschutz für ehrenamtlich bestellte Betreuungen, Vormünder sowie Pflegerinnen und Pfleger durch Einführung der Sammel-Haftpflichtversicherung des Landes NRW weiter verbessert.