Auszeichnung für engagementfreundliche Unternehmen

Auszeichnung für engagementfreundliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Engagement fördern. Verantwortung zeigen. Vorbild sein.

Das bürgerschaftliche Engagement vieler Menschen in Nordrhein-Westfalen ist eine tragende Säule des gesellschaftlichen Miteinanders. Die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf ist dabei eine wesentliche Herausforderung für zahlreiche Engagierte. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die ihre Mitarbeitenden bei diesem Einsatz aktiv unterstützen, leisten daher einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des bürgerschaftlichen Engagements und zur Stärkung des Gemeinwohls.

Was ist die Auszeichnung "Engagementfreundliches Unternehmen"?

Mit der Auszeichnung "Engagementfreundliches Unternehmen in Nordrhein-Westfalen" würdigt die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Andrea Milz, Unternehmen im Land, die ihren Beschäftigten den Einsatz in gemeinnützigen Bereichen in besonderer Weise ermöglichen.

Unternehmen können eine Bewerbung um die Auszeichnung einreichen und zeigen, dass gesellschaftliches Engagement Teil ihrer Unternehmenskultur ist. Sie setzen damit ein Zeichen für Verantwortung sowie regionale Verbundenheit und machen deutlich, dass das Unternehmen auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden ausgerichtet ist.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich privatwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, die das bürgerschaftliche Engagement ihrer Mitarbeitenden gezielt unterstützen und damit gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.

Voraussetzung für eine Auszeichnung ist, dass das Unternehmen mindestens eines der folgenden beiden Kriterien erfüllt:

  1. Freistellung von Mitarbeitenden für ehrenamtliche oder freiwillige Tätigkeiten unter Fortzahlung des Entgelts z.B. durch Zeitbudgets für gemeinwohlorientierte Tätigkeiten oder die Freistellung für die Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben auf Antrag. Nicht berücksichtigt werden in dieser Kategorie Freistellungen ohne Entgeltfortzahlung (z.B. Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW) oder Freistellungen, bei denen das während der Freistellung gezahlte Entgelt erstattet wird (z.B. Feuerwehr, Katastrophenschutz).
  2. Umsetzung von Corporate Volunteering-Projekten, bei denen gemeinnützige Tätigkeiten gemeinsam mit den Mitarbeitenden im Rahmen der vergüteten Arbeitszeit stattfinden.

Weitere Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements oder zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen können zusätzlich in die Bewertung einfließen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die Bewerbungsphase beginnt ab sofort und endet am 31.08.2025. Die Bewerbung erfolgt ganz einfach über das untenstehende Webformular.

Eine Jury unter dem Vorsitz der Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, bewertet die eingegangenen Bewerbungen. Die Auszeichnung der zehn ausgewählten Unternehmen findet im November 2025 im Rahmen einer feierlichen Ehrung in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen statt.

Ihr Unternehmen ist engagementfreundlich? Reichen Sie jetzt Ihre Bewerbung ein!

Pflichtfeld

Angaben zum Unternehmen

Zuständige Ansprechperson des Unternehmens

Maßnahmen zur Förderung des Engagements

Erfüllung der formalen Bewerbungskriterien (bitte ankreuzen)
Erfüllung der Bewerbungskriterien hinsichtlich der Engagementfreundlichkeit des Unternehmens (bitte mindestens eins ankreuzen)
z.B. unter Nennung konkreter Projekte oder Kooperationen mit gemeinnützigen Organisationen
z.B. Spendenaktionen, Sachleistungen, interne Kommunikation, Anerkennungskultur, Bildungsangebote, Mitarbeitendeninitiativen

Motivation

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