Zuwendungen zur Antisemitismusbekämpfung und -prävention 2025
Zur Initiierung und Unterstützung von Projekten und Präventionsmaßnahmen stellt die Beauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen für die Bekämpfung des Antisemitismus und für jüdisches Leben und Erinnerungskultur Fördermittel aus ihrem Gesamtbudget zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des privaten Rechts, wie beispielsweise Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Städte, Kreise und Gemeinden oder auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die auf Landesebene den Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" besitzen.
Weitere Voraussetzung: Die antragstellenden Einrichtungen sollten ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Über Anträge von Einrichtungen, deren Sitz nicht in Nordrhein-Westfalen ist, wird im Einzelfall entschieden, wenn das Vorhaben von erheblichem Landesinteresse ist und seine Wirkung klar in Nordrhein-Westfalen entfaltet oder zielgruppengerichtet Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen adressiert.
Die Maßnahmen müssen eines der folgenden Handlungsfelder der “Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS)” berücksichtigen und ihre Wirkung in Nordrhein-Westfalen entfalten:
- Handlungsfeld 2: Bildung als Antisemitismusprävention
- Handlungsfeld 3: Erinnerungskultur, Geschichtsbewusstsein und Gedenken
- Handlungsfeld 5: Jüdische Gegenwart und Geschichte
Im Jahr 2025 sollen insbesondere Begegnungsmaßnahmen einen Schwerpunkt bei der Antisemitismusprävention bilden.
Bewilligte Maßnahmen müssen bis Ende 2025 durchgeführt und abgeschlossen sein.
Anträge für Projekte, die im Jahr 2025 durchgeführt werden sollen, können seit dem 29. Januar 2025 eingereicht werden.
Weitere Informationen sind hier zu finden.