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Transparenzregister: Gebührenbefreiung für Vereine
Informationen für Vereine
Aktuelle Meldung | Rund um das Transparenzregister und die Gebührenbescheide des Bundesanzeigers an Vereine und Verbände informiert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) auf ihrer Internetseite. Mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zum aktuellen Stand werden Hintergründe erklärt und auf die Möglichkeit zur Gebührenbefreiungen für gemeinnützige Organisationen hingewiesen.
Zahlreiche Vereine haben Ende 2020 Rechnungen über die Eintragung des Vereins im Transparenzregister erhalten. Dieser Gebührenbescheid beträgt seit 2020 4,80 Euro pro Jahr (bis Gebührenjahr 2019 2,50 Euro jährlich) und kommt vom Bundesanzeiger Verlag. Viele Vereine sind unsicher im Umgang mit den Gebührenbescheiden zum Transparenzregister. Die DSEE informiert auf ihrer Internetseite über die Hintergründe und über Möglichkeiten zur Gebührenbefreiungen für gemeinnützige Organisationen.
Zum Hintergrund
Das Transparenzregister wurde schon 2017 geschaffen und ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, in das die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind. Bei Vereinen werden die vertretungsberechtigten Vorstände eingetragen. Registerführende Stelle ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH. Mit dem Transparenzregister wird das Ziel verfolgt, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht zu bekämpfen.
Weitere Informationen zum Transparenzregister stellt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) auf folgender Seite bereit: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/transparenzregister/
Gebührenbefreiung auf Antrag
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine gesetzlich vorgesehen. Dies läuft jedoch nicht automatisch, sondern die betreffenden Vereine müssen aktiv einen Antrag für die Gebührenbefreiung stellen. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Für den Nachweis der Gemeinnützigkeit ist die Vorlage des aktuell gültigen Freistellungsbescheides oder der entsprechenden Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid erforderlich.Zum Hintergrund
Das Transparenzregister wurde schon 2017 geschaffen und ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, in das die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind. Bei Vereinen werden die vertretungsberechtigten Vorstände eingetragen. Registerführende Stelle ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH. Mit dem Transparenzregister wird das Ziel verfolgt, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht zu bekämpfen.
Weitere Informationen zum Transparenzregister stellt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) auf folgender Seite bereit: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/transparenzregister/
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