Transparenz beim Einsatz von KI: Was Vereine und Engagierte wissen müssen
Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in die Arbeit von Vereinen, Stiftungen und bürgerschaftlichen Initiativen. Egal ob beim Verfassen von Newslettern, dem Erstellen von Bildmaterial oder der Nutzung von Chatbots – KI-Tools können den ehrenamtlichen Alltag enorm erleichtern.
Mit dem sogenannten KI-Gesetz der EU (auch „KI-Verordnung“ oder „AI Act“) gelten nun klare gesetzliche Spielregeln. Insbesondere Artikel 50 der Verordnung regelt sogenannte Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme. Doch was bedeuten diese für die Praxis im Ehrenamt?
Welche Rolle habt ihr: Betreiber oder Anbieter?
Um die Regeln richtig anzuwenden, sind in der Verordnung zwei Rollen zu unterscheiden:
- Betreiber (oder Anwender): Das ist vermutlich die Rolle, in die viele Vereine und Institutionen fallen. Ein Betreiber ist, wer fertige KI-Systeme (wie z. B. ChatGPT, Midjourney oder DeepL) in eigener Verantwortung für seine berufliche Tätigkeit nutzt.
- Anbieter: Dies sind Akteure, die selbst ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen auf den Markt bringen. Für Vereine wird dies eher selten der Fall sein, es sei denn, sie programmieren und vertreiben ein eigenes KI-Tool.
Die wichtigsten Pflichten für „Betreiber“
Wenn ihr in eurem Verein KI-Systeme einsetzt, fordert der Verordnungsgeber an bestimmten Stellen Transparenz gegenüber den Nutzenden und Empfängerinnen und Empfängern:
- Direkte Interaktion (z. B. Chatbots): Bietet euer Verein auf der Website einen Chatbot an, der Fragen von Mitgliedern beantwortet? Dann müssen die Menschen darüber informiert werden, dass sie mit einer Maschine kommunizieren (es sei denn, dies ist aus dem Kontext heraus ohnehin ersichtlich).
- Bilder, Ton und Videos („Deepfakes“): Wenn ihr Werkzeuge nutzt, um Bild-, Audio- oder Videoinhalte zu erzeugen oder zu manipulieren, müsst ihr offenlegen, dass diese künstlich erstellt wurden. (Ausnahme: Bei offensichtlich kreativen oder satirischen Inhalten reicht ein dezenter Hinweis, der das Werk nicht beeinträchtigt).
Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Lasst ihr KI-Texte generieren, welche die Öffentlichkeit über gesellschaftliche, politische oder sonstige Angelegenheiten informieren (z. B. Positionspapiere oder Pressemitteilungen), besteht grundsätzlich die Pflicht offenzulegen, dass der Text künstlich erzeugt wurde.
Aufgepasst: Die wichtige Ausnahme der „redaktionellen Kontrolle“
Gerade bei der Textgenerierung gibt es eine entscheidende Ausnahmeregelung, die den Redaktionsteams in Vereinen den Alltag stark erleichtert. Die gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung eines KI-Textes entfällt unter folgenden Bedingungen:
- Der KI-erzeugte Entwurf durchläuft ein Verfahren der menschlichen Überprüfung bzw. eine redaktionelle Kontrolle.
Eine natürliche oder juristische Person, also beispielsweise ein Vorstandsmitglied oder die Redaktionsleitung, übernimmt die formelle redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung (vielleicht ein wenig vergleichbar mit dem V.i.S.d.P. im Presserecht).
Für eure Praxis heißt das: Wenn ihr euch von einer KI einen Rohentwurf für die Vereinszeitung schreiben lasst, dieser Text aber von einem Menschen gründlich gegengelesen, inhaltlich geprüft und unter der presserechtlichen Verantwortung eures Vereins publiziert wird, greift diese Ausnahme. Ihr müssen in diesem Fall nicht zwingend ein „KI-generiert“-Label an den Artikel heften.
Und was gilt für „Anbieter“?
Sollte eure Institution tatsächlich als Anbieter auftreten (also eigene KI-Systeme zur Content-Erstellung auf den Markt bringen), gelten nochmals strengere Vorgaben. Ihr müsst dann beispielsweise technisch sicherstellen, dass die Ausgaben der KI bereits in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und zweifelsfrei als künstlich erzeugt erkennbar sind (etwa durch digitale Wasserzeichen).
Fazit für euren Vereinsalltag
Der AI Act möchte verhindern, dass Menschen ohne ihr Wissen von Maschinen getäuscht werden. Die beste Strategie für Vereine ist es, transparente Workflows zu etablieren. So erfüllt ihr die Vorgaben der Ausnahmeregelung und sichert gleichzeitig die Qualität eurer Kommunikation!
Ein umfangreiches Informations- und Weiterbildungsangebot mit einem Schwerpunkt auch auf Künstlicher Intelligenz bietet außerdem die kostenfreie Weiterbildungsreihe Digitalisierung und KI im Verein der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement.