Sonderfonds U18

Sonderfonds U18

Antragsfrist: 23.02.2025

Der Sonderfonds U18 unterstützt Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Kommunen, die Projekte mit Kindern und Jugendlichen umsetzen wollen, aber auch Kinder und Jugendliche selbst mit bis zu 5.000 Euro. 

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert mit einem Sonderfonds Projekte für Demokratie und Kinderrechte.  

Politische Bildung, also die Auseinandersetzung mit politischen Themen, aktuellen Herausforderungen, dem Politikbetrieb sowie Menschen- und Kinderrechten, ist essenziell für den Erhalt unserer Demokratie. Mit dem Sonderfonds U18 - Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025 werden deshalb Ideen und Projekte gefördert, die Kinder und Jugendliche zur Teilhabe an politischen Themen befähigen. 

Dafür stellt das Deutsche Kinderhilfswerk bis März insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Über einen Mikrofonds können Engagierte unkompliziert bis zu 500 Euro für ihre Projekte erhalten.  

Für den Jugendfonds können sich Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 17 Jahren selbstständig bewerben. Entweder alleine oder gemeinsam mit Freundinnen und Freunden, dem Sportverein, dem Jugendtreff oder der Schulklasse. Das Projekt kann ein Workshop sein, eine öffentliche Aktion vor dem Rathaus, eine gemeinsame Demo-Plakat-Mal-Aktion im Jugendclub, ein Video zu Kinderrechten, die Umsetzung einer U18-Wahl in der Schulaula oder die Produktion eines Songs zum Thema. 

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), gemeinnützige Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften und öffentliche Träger. 

Die Antragstellung ist zwischen dem 15.01.2025 und dem 23.02.2025 möglich. 

Weitere Informationen gibt es hier