Sonderausschreibung: Freiwillige Feuerwehr – eine Quelle der guten Nachbarschaft

Sonderausschreibung: Freiwillige Feuerwehr – eine Quelle der guten Nachbarschaft

Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds schreibt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV), dem Feuerwehr-Rettungskorps der Tschechischen Republik (HZS ČR) sowie dem Verband der Feuerwehrleute Böhmens, Mährens und Schlesiens (SHČMS) die Sonderausschreibung „Freiwillige Feuerwehr – eine Quelle guter Nachbarschaft” aus. 

Ob in Deutschland oder Tschechien – den Freiwilligen Feuerwehren verdankt die Gemeinschaft viel: Sie schützen Leben, Gesundheit und Eigentum. Darüber hinaus ermöglichen Freiwillige Feuerwehren selbst in den kleinsten Gemeinden Begegnungen, sei es bei Festen, Ferienlagern oder Tagen der offenen Tür.  

Mit der Sonderausschreibung “Freiwillige Feuerwehr – eine Quelle der guten Nachbarschaft" sollen aktive und gut funktionierende Partnerschaften zwischen Freiwilligen Feuerwehren aus Deutschland und Tschechien unterstützt werden. 

Auch ein Ziel: Das Knüpfen neuer Kontakte und Partnerschaften zwischen deutschen und tschechischen Freiwilligen Feuerwehren.  

Was wird gefördert?    

  • Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten von Mitgliedern Freiwilliger Feuerwehren,
  • Gemeindefeste oder Jubiläen, an deren Gestaltung die Feuerwehr beteiligt ist,
  • Aktivitäten, in die Jugendfeuerwehren eingebunden sind (gemeinsame Wochenenden, Sommerlager, Feuerwehrwettbewerbe),
  • gemeinsame Workshops oder ein grenzüberschreitender Erfahrungsaustausch,
  • weitere Vereinsaktivitäten der Freiwilligen Feuerwehren im deutsch-tschechischen Rahmen. 

Wichtig: An allen geförderten Aktivitäten müssen Teilnehmende aus Deutschland und Tschechien beteiligt sein, im Idealfall auch die breite Öffentlichkeit, kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger oder andere Vereine. 

Wer ist antragsberechtigt?    

Antragsberechtigt sind deutsche oder tschechische Gemeinden als Träger von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr oder Vereine, die im Bereich des Brandschutzes tätig sind und die Rechtsform eines Vereins nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben. Auch ein Zweigverein kann Fördermittelempfänger sein, sofern er die Bedingungen der Ausschreibung erfüllt.  

Wie hoch ist die Fördersumme?   

Bei Projekten im Rahmen dieser Sonderausschreibung kann der beantragte Zuschuss bis zu 70 % der Gesamtkosten betragen. 

Förderfähige Kosten sind:  

  • Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung,
  • gemeinsame Freizeit- und Bildungsaktivitäten,
  • Honorare für Leiter und Instruktoren 

Hinweis: Der Kauf von Ausrüstung oder Fahrzeugen kann nicht aus diesen Mitteln finanziert werden. 

Wann endet die Antragsfrist?   

Bei kleineren Projekten (bis 5.000 Euro) können Anträge jederzeit fortlaufend über unsere Online-Applikation eingereicht werden. Diese Anträge werden innerhalb einer verkürzten Frist bearbeitet. 

Bei größeren Projekten (über 5.000 Euro) gelten die Standard-Antragsfristen zu Quartalsende (30.06., 30.09., 31.12., 31.03.) mit der üblichen Bearbeitungsdauer von drei Monaten. 

Weitere Informationen findet ihr hier