Schöffenwahl 2023: jetzt bewerben!

Schöffenwahl 2023: Wir sehen uns vor Gericht.

Schöffenwahl 2023: jetzt bewerben!

Aktuelle Meldung | Für die Amtsperiode 2024-2028 werden bundesweit rund 60.000 Schöffinnen und Schöffen gesucht. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken sie in Strafprozessen an Land- und Amtsgerichten mit. Interessierte können sich derzeit über die Bewerbungsmodalitäten informieren und sich um die Aufnahme in die kommunalen Vorschlagslisten bewerben.

Wer einen Einblick in die Praxis der Rechtsprechung erhalten und in verantwortungsvoller Position zur Rechtsprechung beitragen möchte, kann sich derzeit für das (Jugend-)Schöffinnen- bzw. (Jugend-)Schöffenamt bewerben und ehrenamtlich an Straf- und Jugendgerichtsverfahren mitwirken. Schöffinnen und Schöffen begleiten Gerichtsprozesse an Land- und Amtsgerichten von der Anklage bis zur Verkündung des Urteils, das sie gemeinsam mit Berufsrichterinnen und -richtern treffen.

Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Die aktuelle Amtsperiode endet am 31.12.2023. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen stellen im Frühjahr 2023 Vorschlagslisten mit geeigneten Personen für die Amtsperiode 2024-2028 zusammen. Diese Listen müssen mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten beinhalten, wie benötigt werden. Aus ihnen werden die Haupt- und Hilfsschöffinnen und – schöffen ausgewählt.

Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist keine Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamts. Schöffinnen und Schöffen müssen jedoch bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sein, über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und straffrei sein. Es werden vorurteilsfreie und meinungsstarke Persönlichkeiten gesucht. Bei Jugendschöffinnen bzw. -schöffen wird erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden vorausgesetzt.

Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für Zeitaufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden für die Sitzungstage vom Arbeitgeber freigestellt.

Während die Bewerbungsfrist in einzelnen Kommunen bereits abgelaufen ist, besteht in vielen Kommunen weiterhin die Möglichkeit, sich – z.T. bis in das Frühjahr hinein – für das Schöffenamt zu bewerben. Wer Interesse an der Übernahme des Ehrenamts hat, sollte sich bei den Kommunen über die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten informieren. Bewerbungen können oftmals digital und postalisch eingereicht werden oder sogar telefonisch erfolgen. Auch besteht die Möglichkeit, sich für die Ausübung des Ehrenamts vorschlagen zu lassen.

Allgemeine Informationen zum Schöffenamt und zur Bewerbung finden Sie hier: https://schoeffenwahl2023.de