Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis: bis zum 30.11.2015 bewerben
Im Rahmen des Wettbewerbs werden bundesweit gute Beispiele gesucht, die zeigen, wie Inklusion in Deutschland voran gebracht werden kann. Mit dem Preis möchte die Stiftung die öffentliche Wahrnehmung für die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen schärfen. Schirmherrin ist Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
Der Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis zeichnet Projekte in folgenden Bereichen aus: Leben und Wohnen, Sport und Bewegung sowie Kultur und Bildung. Bei den für den Preis vorgeschlagenen Projekten soll es sich nicht um Angebote der Regelversorgung handeln. Sie sollen vielmehr innovativ sein und neue Wege zu einer inklusiven Gesellschaft aufzeigen, um die Strukturen in ihrem jeweiligen Handlungsfeld nachhaltig zu verändern. Menschen mit Behinderung sollen im Sinne einer echten Partizipation aktiv am Projekt beteiligt sein.
Bewerben können sich öffentliche/gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, Schulen, Privatinitiativen, Förderorganisationen, Wohnanbieter, gemeinnützige Werkstätten und Beratungsstellen sowie Sport-, Kultur- oder Bildungseinrichtungen. Die Teilnahme von Einzelpersonen ist ausgeschlossen.
Weitere ausführliche Informationen zum Preis und zum Vergabeverfahren stehen online zum Abruf bereit.
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