© Stefan Schmerbeck / Stiftung Mitarbeit
NRW: Landesmusikrat fördert Laienmusikprojekte für Flüchtlinge
Aktuelle Meldung | Nordrhein-Westfalen ist in verstärktem Maße Aufnahmeland von Flüchtlingen geworden. Eine Willkommenskultur, deren Substanz im Wesentlichen aus bürgerschaftlichem Engagement besteht, soll die Flüchtlinge empfangen. Der Landesmusikrat NRW unterstützt Kulturprojekte des Willkommens aus Mitteln des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und schreibt die Förderung von Projekten von Laienmusikern aus, die mit Flüchtlingen musikalisch arbeiten. Antragsberechtigt sind Vereine, Musikinitiativen und Gruppen der Laienmusik aus NRW. Bewerbungen sind noch bis zum 30. September 2015 möglich.
Gefördert wird mittels einer Festbetragsförderung. Ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten ist wünschenswert. Dieser kann auch in Form von bürgerschaftlichem Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten erbracht werden.
Antragsberechtigt sind Vereine, Musikinitiativen und Gruppen der Laienmusik, die als GbR oder in anderer Rechtsform ansprechbar sind. Die geförderten Veranstaltungen müssen in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Ausführliche Informationen zur Ausschreibung sowie ein Bewerbungsformular stehen online zum Abruf bereit.
Anträge für Projekte, die ab Oktober 2015 stattfinden, bitte bis zum 30. September 2015 an den:
Landesmusikrat NRW
Klever Str. 23
40477 Düsseldorf
Tel. (02 11) 86 20 64-13
E-Mail: info [at] lmr-nrw.de (info[at]lmr-nrw[dot]de)
Antragsberechtigt sind Vereine, Musikinitiativen und Gruppen der Laienmusik, die als GbR oder in anderer Rechtsform ansprechbar sind. Die geförderten Veranstaltungen müssen in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Ausführliche Informationen zur Ausschreibung sowie ein Bewerbungsformular stehen online zum Abruf bereit.
Anträge für Projekte, die ab Oktober 2015 stattfinden, bitte bis zum 30. September 2015 an den:
Landesmusikrat NRW
Klever Str. 23
40477 Düsseldorf
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