Neues Digitales Führungszeugnis für dieses Jahr geplant
Der Bundestag hat am 21. Mai 2026 eine neue gesetzliche Grundlage für das Digitale Führungszeugnis im Bundeszentralregistergesetz beschlossen.
Pro Jahr werden in Deutschland rund fünf Millionen Führungszeugnisse ausgestellt. Bislang wird das Führungszeugnis für private Zwecke ausschließlich in Papierform erteilt und per Post zugesandt.
Gut zu wissen: Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich ehrenamtlich tätig werden wollen.
Was ist geplant?
Das neue Ddigitale Führungszeugnis soll alle Privatführungszeugnisse, das heißt einfache, erweiterte und Europäische Führungszeugnisse umfassen. Es soll medienbruchfrei als PDF-Dokument erteilt und den Bürgerinnen und Bürgern über das Nutzerkonto Bund (sogenanntes BundID-Konto) bereitgestellt werden. Damit wird das bewährte Führungszeugnis in eine moderne, digitale Form überführt und die Bürgerinnen und Bürger erhalten es ohne langwierigen Postlauf.
Zudem kann es leichter als bisher für mehrere Gelegenheiten verwendet werden. Das digitale Führungszeugnis wird einen speziellen QR-Code enthalten, der mit einer Smartphone-App von jedem verifiziert werden kann. So kann jede Person, der das Führungszeugnis beispielsweise im Rahmen eines Bewerbungsprozesses vorgelegt wird, schnell und sicher überprüfen, ob es sich um ein von der Registerbehörde ausgestelltes und unverändertes Dokument handelt.
Die Regelungen zum Digitalen Führungszeugnis sollen am 1. Oktober in Kraft treten.
Das Ziel ist, dass das Führungszeugnis noch in diesem Jahr vollständig digital ausgestellt werden kann. Es soll aber auch zukünftig möglich bleiben, das Führungszeugnis persönlich zu beantragen und in Papierform zu erhalten.
Weitere Informationen über das neue Digitale Führungszeugnis findet ihr hier.
Nähere Informationen zum Thema Führungszeugnis erhaltet ihr auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.