Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt weitere Mittel für den Hitzeschutz von obdach- und wohnungslosen Menschen zur Verfügung
Nach einer ersten Förderphase Ende Juni stehen nun weitere 250.000 Euro bereit, die das Land Nordrhein-Westfalen in einem unbürokratischen Verfahren an die Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe auszahlt.
Damit können Bedarfsartikel wie Sonnensegel, leichte Sonnenschutzbekleidung und Trinkwasserflaschen sowie notwendige Pflegeprodukte wie Sonnenschutzmittel beschafft und verteilt werden. Insgesamt stehen in diesem Jahr somit 500.000 Euro für die sogenannten Sommerhilfen zur Verfügung.
Die Mittel unterstützen flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen die Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe bei ihrer wichtigen Arbeit.
Gut zu wissen: Die Träger und Initiativen können bereits jetzt, also vor Eingang des offiziellen Förderbescheids, im Hitzeschutz aktiv werden, da für den Einsatz der Landesmittel ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ausgesprochen wurde.
Mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!” unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) seit Juni 2019 die Kommunen und freien Träger der Wohnungslosenhilfe bei ihrer Aufgabe, sich um wohnungslose Menschen zu kümmern. Dafür wurden die Landesmittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit erheblich aufgestockt: von 1,85 Millionen Euro im Jahr 2018 auf insgesamt 7,1 Millionen Euro im Jahr 2020.
Durch den zusätzlichen Einsatz von Fördermitteln der EU stehen im Jahr 2026 insgesamt rund 16,6 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung.
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