Land und EU stellen 34 Millionen Euro für kommunale Klimaanpassung bereit

Land und EU stellen 34 Millionen Euro für kommunale Klimaanpassung bereit

Antragsfrist: 29.01.2026 & 31.12.2026

Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 stockt die Landesregierung den Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ um weitere 34,2 Millionen Euro aus Landes- und EU-Mitteln auf und unterstützt damit Städte und Gemeinden beim Umgang mit den Folgen der Klimakrise.

Was wird gefördert?  

Insbesondere sind investive Maßnahmen förderfähig, wie die Entsiegelung befestigter Flächen, das Anlegen von Mulden, Rigolen oder Retentionsflächen sowie Maßnahmen zur Kühlung und Verschattung.  

  • Verfahren 1 gilt für Vorhaben mit Gesamtausgaben ab 200.000 Euro (netto). Gefördert werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Verschattungsmaßnahmen sowie klimaangepasste Umgestaltungen.
  • Verfahren 2 gilt für Vorhaben mit Gesamtausgaben unter 200.000 Euro (netto). Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung/Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Gründächer, klimaangepasste Schul-/Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote. 

Wer ist antragsberechtigt?  

Der Aufruf richtet sich vorrangig an Kommunen. Teilnahmeberechtigt sind zudem Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. 

Wie hoch ist die Fördersumme?     

Für größere Vorhaben ab 200.000 Euro stehen in der vierten Einreichungsrunde des Wettbewerbsverfahrens 21,1 Millionen Euro bereit.  Zusätzlich wird erstmals eine Richtlinienförderung für kleinere Vorhaben unter 200.000 Euro angeboten, für die 13,1 Millionen Euro bereitstehen. 

Wann endet die Antragsfrist?    

Projektskizzen für die vierte Einreichungsrunde können ab sofort bis zum 29. Januar 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Der Wettbewerb sieht hierzu ein zweistufiges Verfahren vor. Die Einreichung von Projektskizzen erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal

Bei Projekten unter 200.000 Euro erfolgt die Auswahl im Windhundverfahren, das heißt, Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt, solange Mittel verfügbar sind. Anträge können ab sofort gestellt werden, die Frist endet am 31. Dezember 2026. Die Anträge können hierbei direkt in einem einstufigen Verfahren eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt online über das EFRE.NRW.Online-Portal. 

Die gesamte Meldung findet ihr hier, weitere Informationen über das Förderprogramm gibt es hier