Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen
Bewerbungsfrist: 31.12.2026
Ob der örtliche Verein zum Dorffest ein Kindertheater einlädt oder die Gruppe der Seniorinnen und Senioren eines Dritten Ortes ein Konzert plant: Seit Montag, dem 29. Juni 2026, können gemeinnützige Veranstalter im ländlichen Raum Anträge für eine Förderung über jeweils 500 Euro stellen.
Ziel des Programms ist es, das kulturelle Leben im ländlichen Raum zu stärken, ehrenamtliches Engagement sichtbar zu machen und Menschen vor Ort zusammenzubringen. Gefördert werden daher öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 500 Euro. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt mit den Kultur-Schecks insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung, so dass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können.
Was wird gefördert?
Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Theater- und Tanzaufführungen, Filmvorführungen, Festivals oder mobile Kulturangebote.
Die Förderung kann beispielsweise für Künstlerhonorare, Technik, Raummieten, Organisation oder Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können von Vereinen, Organisationen und Initiativen eingereicht werden.
Wichtig: Für die Kultur-Schecks legt eine offizielle Liste des Landes fest, welche Orte als „ländlicher Raum" gelten. Eine vollständige Übersicht der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ findet sich hier.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Fördersumme beträgt 500 Euro.
Wann endet die Antragsfrist?
Anträge können ab sofort für Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2026 über das Kultur.Web bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, gestellt werden.
Ihr habt noch Fragen?
Weitere Informationen, die vollständigen Bedingungen und eine ausführliche Liste von häufig gestellten Fragen & Antworten (FAQ) zum Förderprogramm findet ihr auf der Webseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.
Die Pressemeldung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft findet ihr hier.