Kommunalrichtlinie: Fördermittel für kommunalen Klimaschutz

Kommunalrichtlinie: Fördermittel für kommunalen Klimaschutz

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Kommunen sowie gemeinnützige Akteure dabei, Klimaschutzmaßnahmen vor Ort umzusetzen und gleichzeitig die Lebensqualität zu verbessern. Das Programm läuft aktuell bis Ende 2027 und bietet bundesweit umfangreiche Fördermöglichkeiten. 

Gefördert werden sowohl strategische Vorhaben – etwa Klimaschutzkonzepte, Beratungsleistungen oder Personal für Klimaschutzmanagement – als auch konkrete Investitionen, zum Beispiel in energieeffiziente Beleuchtung, klimafreundliche Mobilität oder nachhaltige Wasser- und Abwassersysteme. 

Wer kann Fördermittel beantragen? 

Neben Kommunen sind unter anderem auch gemeinnützige Vereine, Bildungseinrichtungen, soziale Träger und Religionsgemeinschaften antragsberechtigt – jeweils für ihre eigenen Einrichtungen. 

Was wird gefördert? 

  • Strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Netzwerke oder Machbarkeitsstudien
  • Investive Maßnahmen wie Beleuchtung, Mobilität, Abfall- und Wassermanagement
  • Personalkosten für Klimaschutzkoordination 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. In der Regel müssen Antragstellende einen Eigenanteil von mindestens 15 Prozent einbringen. Darüber hinaus gibt es erhöhte Förderquoten für „Rheinische Revier“.  

Antragstellung und Fristen 

Anträge können fortlaufend bis 31. Dezember 2027 über das Förderportal eingereicht werden. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bewilligung meist innerhalb von etwa fünf Monaten. Unterstützend stehen Beratungsangebote und Online-Sprechstunden zur Verfügung. 

Die Kommunalrichtlinie bietet damit eine zentrale Möglichkeit, Klimaschutzprojekte systematisch zu planen und umzusetzen – von der ersten Idee bis zur konkreten Investition.