„Junge Menschen (machen das) zusammen“ – Förderpreis 2025 des Landespräventionsrats NRW
Ein zentrales Anliegen des Landespräventionsrates des Landes Nordrhein-Westfalens (LPR NRW) sowie der Stüllenberg-Stiftung ist die Förderung der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention auf Landes- und Kommunalebene. Erstmalig im Jahr 2025 wird daher der LPR-Förderpreis „Junge Menschen (machen das) zusammen“ für gesellschaftliches Miteinander ausgeschrieben.
Kinder und Jugendliche sollen damit ermutigt und unterstützt werden, eigene gemeinschaftsbezogene, demokratieförderliche sowie prosoziale Aktivitäten und Projekte im Rahmen des Grundgesetzes nachhaltig umzusetzen.
Was soll eingereicht werden? In einem selbst erstellten Videoclip von maximal fünf Minuten sollen Kinder und Jugendliche gemeinsam in der Gruppe beschreiben, wie Probleme und/oder Konflikte untereinander oder gesamtgesellschaftliche Herausforderungen vor Ort gemeinsam angegangen, gelöst und bewältigt werden.
Die Kinder und Jugendlichen können dabei ein Thema oder Projekt bearbeiten, das bereits in Bearbeitung ist oder erst im Rahmen der Bewerbung auf den Förderpreis gestartet wurde.
Mögliche Inhalte bzw. Themen, die in dem Projekt beantwortet werden können, sind beispielsweise:
- Achtsamkeit, Gemeinschaft, Einsamkeit, Schwierigkeiten in der Schule, Schwierigkeiten in der Familie, Armut, Migration und Flucht, Ängste und Sorgen, Demokratie, Kriminalität
- Schwierigkeiten mit anderen Kindern und Jugendliche im Alltag, in der Familien, in der Schule etc. und wie ihnen geholfen werden könnte. Oder auch wie sie ermutigt werden, Herausforderungen gemeinschaftlich und auf Augenhöhe zu bewältigen.
Im Fokus könnten auch z.B. Konflikte und Auseinandersetzungen sein, für die Lösungsvorschläge entwickelt werden. Das können Konflikte in den Pausen oder auf dem Schulweg sein.
Zudem könnte der Frage nachgegangen werden, wie im Zusammenleben Verständnis und Mitgefühl für Andere entwickelt wird.
Wichtig dabei ist, die Aktivitäten oder Konzepte auf möglichst dauerhafte Strukturen auszurichten, damit auch andere von den Lösungen und Vorschlägen profitieren können.
Ausgezeichnet werden maximal zehn Projekte mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 2.000 Euro.
Die Preisgelder sollen für die dauerhafte Umsetzung der Projekte in der jeweiligen Institution eingesetzt werden.
Bewerben können sich Institutionen aus Nordrhein-Westfalen, die Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren bzw. der Klassen 7 bis 10 betreuen. Dazu gehören beispielsweise Vereine, Schulen, Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe sowie des Jugendvollzugs.
Die Videos können bis zum letzten Schultag vor den Herbstferien, dem 10. Oktober 2025, eingereicht werden.
Weitere Informationen findet ihr hier.