Inklusionsscheck geht 2025 weiter: Jetzt Förderung beantragen

Inklusionsscheck NRW

Inklusionsscheck geht 2025 weiter: Jetzt Förderung beantragen

Vereine und Organisationen können ab sofort online eine Förderung für ihre Maßnahme beantragen. 

Das Programm „Inklusionsscheck NRW“ wird auch im Jahr 2025 fortgesetzt: Mit insgesamt 500.000 Euro fördert das Land Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Für das seit 2020 bestehende Programm können Vereine und Initiativen ab sofort wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen, zum Beispiel für Veranstaltungen, Fortbildungen oder barrierefreie Kommunikation. Landesweit können in diesem Jahr insgesamt 250 Projekte finanziell unterstützt werden. 

Ob Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung oder inklusives Kulturprojekt - mit dem Inklusionsscheck sollen Ideen umgesetzt werden, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung voranbringen. Die Maßnahmen müssen grundsätzlich der Herstellung von Barrierefreiheit dienen, damit alle Menschen unabhängig von einer möglichen Behinderung an den Angeboten teilnehmen können. Daher ist auch die Anschaffung von technischen Hilfsmitteln oder die personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation, z.B. durch Gebärdensprachdolmetscher, förderfähig.  

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Gestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch in diesem Jahr umgesetzt werden. 

Der Inklusionsscheck kann ab sofort in einem unkomplizierten Verfahren hier beantragt werden. 

Die gesamte Meldung ist hier zu finden.