Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung ab dem 2. Oktober 2026

Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung ab dem 2. Oktober 2026

Antragsfrist: 02.11.2026

Im Programm „Allgemeine Projektförderung“ fördert der Fonds Soziokultur kreative und gesellschaftlich relevante Projektideen aus der Soziokultur. Unterstützt werden zeitlich befristete Vorhaben, die Menschen vor Ort aktiv in Planung und Umsetzung einbinden und sich mit sozialen oder gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzen. 

Gesucht sind insbesondere innovative Ansätze, mutige Ideen und Formate mit Modellcharakter. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderkriterien und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel. Die Antragstellung ist ab dem 2. Oktober 2026 möglich.  

Was wird gefördert?  

Es werden Projekte gefördert, die   

  • zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind 
  • partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen 
  • ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln 
  • etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.).  

Die Schwerpunkte dabei sind Innovationsförderung (für innovative kulturelle Projekte), Impulsförderung für modellhafte Vorhaben, die Anregungen für die Entwicklung soziokultureller Konzepte geben, Strukturförderung für Initiativen zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit sowie Kooperationsförderung für Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich  

Wer ist antragsberechtigt? 

Antragsberechtigt sind  

  • Vereine 
  • Initiativen (mindestens drei natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland (namentlich im Antrag unter “Antragsteller*in” benannt) 
  • Unternehmen wie GbR, GmbH, UG und 
  • private Stiftungen 

Antragstellende, die bereits zwei Förderungen in Folge erhalten haben, müssen zwei Förderrunden aussetzen. 

Freie Träger haben Vorrang vor kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen.  

Wie hoch ist die Fördersumme? 

In der Allgemeinen Projektförderung können mindestens 5.000 Euro und maximal 30.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 Prozent des gesamten Projektbudgets.   

Wann endet die Antragsfrist?  

Die Antragsfrist regelt, wann die Projekte frühestens beginnen dürfen. Es gilt:  

  • Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres 
  • Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart ab Mitte Juli  

Die aktuelle Antragsfrist endet am 2. November 2026. 

Wo gibt es weitere Informationen?  

Auf der Projektseite des Fonds Soziokultur findet ihr weitere Informationen zur Projektförderung, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Bewerbungsformulare.  

Der Fonds Soziokultur wird durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.