Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung

Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung

Antragsfrist: 02.05.2026

Der Fonds Soziokultur fördert im Programm „Allgemeine Projektförderung“ kreative und gesellschaftlich relevante Projektideen aus der Soziokultur. Unterstützt werden zeitlich begrenzte Vorhaben, die Menschen vor Ort aktiv in Planung und Umsetzung einbinden und sich mit sozialen oder gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzen.

Gesucht sind insbesondere innovative Ansätze, mutige Ideen und Formate mit Modellcharakter. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderkriterien und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel. 

Was wird gefördert? 

Es werden solche beispielhaft für soziokulturelle Arbeit stehenden Projekte gefördert, die  

  • zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
  • partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
  • ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
  • etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.). 

Die Schwerpunkte dabei sind Innovationsförderung (für innovative kulturelle Projekte), Impulsförderung für modellhafte Vorhaben, die Impulse für die Entwicklung soziokultureller Konzepte geben, Strukturförderung für Initiativen zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit sowie Kooperationsförderung für Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich 

Wer ist antragsberechtigt? 

Antragsberechtigt sind 

  • Vereine
  • Initiativen (mindestens drei natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland (namentlich im Antrag unter “Antragsteller*in” benannt)
  • Unternehmen wie GbR, GmbH, UG und
  • private Stiftungen, 

sofern sie nicht bereits zwei Förderungen in Folge erhalten haben. 

Freie Träger haben Vorrang vor kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen 

Wie hoch ist die Fördersumme? 

In der Allgemeinen Projektförderung können mindestens 5.000 Euro und maximal 30.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 Prozent des gesamten Projektbudgets.  

Wann endet die Antragsfrist? 

Die Antragsfrist regelt, wann die Projekte frühestens beginnen dürfen. Es gilt: 

  1. Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
  2. Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart ab Mitte Juli 

Wo gibt es weitere Informationen? 

Weitere Informationen zur Projektförderung, häufige Fragen und Antworten sowie Bewerbungsformulare findet ihr auf der Projektseite des Fonds Soziokultur

Für Interessierte werden zudem digitale Informationsveranstaltungen angeboten, in denen das Programm vorgestellt und Fragen geklärt werden können: 

  • Donnerstag, 9. April 2026, 14:00 Uhr
  • Freitag, 17. April 2026, 11:00 Uhr
  • Mittwoch, 22. April 2026, 16:00 Uhr
  • Montag, 27. April 2026, 17:00 Uhr 

Gefördert wird der Fonds Soziokultur durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.