Förderung von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte

Förderung von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte

Antragsfrist: 22.12.2024

Die Landesregierung unterstützt das zivilgesellschaftliche Engagement von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. 

Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte stehen für ihre eigene erfolgreiche Integration und spielen eine Schlüsselrolle bei der Integration von Neuzuwanderern und der Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die ihren Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft die Chance auf gesellschaftliche und demokratische Teilhabe und sozialen Aufstieg eröffnet wird.  

Mit dem Landesförderprogramm für Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte verfolgt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Ziel, diese Vereine ausgehend von ihren unterschiedlichen Bedarfen zu unterstützen. 

Wer kann eine Förderung erhalten? 
Antragsberechtigt sind Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, wenn sie: 

  • in Nordrhein-Westfalen ansässig sind, 
  • mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandsmitglieder oder der aktiv verantwortlichen Menschen einen Migrationsgeschichte haben, 
  • in das Vereinsregister eingetragen bzw. eine landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung eines eingetragenen Vereins sind, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist,  
  • als gemeinnützig anerkannt sind und 
  • unabhängig von staatlichen Strukturen im In- und Ausland sowie von politischen Parteien arbeiten. 

Was wird gefördert? 
Gefördert werden Maßnahmen/Projekte. Es gibt drei verschiedene Arten der Förderung für Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Welche Förderung geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, wie erfahren die Organisation ist: 

  • Die Anschubförderung gibt relativ neu gegründeten Organisationen eine Starthilfe und unterstützt sie bei der Weiterentwicklung ihrer Organisation. 
  • Mit der Einzelprojektförderung können Organisationen Projekte durchführen, die die politische, soziale und demokratische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte verbessern, den interkulturellen und -religiösen Dialog gestalten, Diskriminierung bekämpfen und das friedliche Miteinander fördern. 
  • Die Partnerprojektförderung zielt auf die Qualifizierung und Vernetzung erfahrener Organisationen und unerfahrener Initiativen und Vereine von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. 

Die Anschubförderung erfolgt als Vollfinanzierung bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro pro Haushaltsjahr. 

Bei der Einzel- und Partnerprojektförderung erfolgt die Förderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro pro Haushaltsjahr. 

Vorhaben, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht, können mit bis zu 50.000 Euro (Einzelprojektförderung) bzw. 100.000 Euro (Partnerprojektförderung) pro Haushaltsjahr gefördert werden. 

Die Anträge können bis zum 22. Dezember 2024 online gestellt werden. Der Zeitraum der Durchführung beginnt frühestens zum 1. Januar 2025 und endet spätestens zum 31. Dezember 2025

Weitere Informationen finden Sie hier.  

Die aktuellen Förderschwerpunkte finden Sie im Aufruf des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 21. November 2024.