Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen

Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen

Antragsfrist: 15.12.2024

Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" (AnpaSo) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geht in die nächste Runde. Vom 1. Oktober bis zum 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen und deren Träger finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung beantragen. 

Die Förderrichtlinie richtet sich gezielt an Einrichtungen, in denen Menschen betreut werden, die von den Folgen der Klimaerhitzung besonders betroffen sind. Dazu zählen unter anderem Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Unterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete. 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert ganzheitliche Klimaanpassungskonzepte sowie die Umsetzung konzeptbasierter und modellhafter investiver Maßnahmen. So werden soziale Einrichtungen dabei unterstützt, sich gegen die Folgen der Klimaerhitzung zu wappnen.  

Öffentliche sowie gemeinnützige private Träger sozialer Einrichtungen, wie gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände können vom 1. Oktober bis zum 15. Dezember 2024 einen Förderantrag bei der zuständigen Projektträgerin Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH stellen.  

Unter rechtlich selbstständig werden im Sinne der Förderrichtlinie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit verstanden. Hierzu zählen zum Beispiel unabhängige Unternehmen, Kommunen oder Stiftungen. Einzelne Einrichtungen sind häufig nicht rechtlich selbstständig. In diesem Fall stellt nicht die soziale Einrichtung selbst den Förderantrag, sondern die übergeordnete (rechtlich selbstständige) Trägerschaft. 

Zur Öffnung des neuen Antragsfensters am 1. Oktober 2024 findet von 10:00 bis 11:15 Uhr eine digitale Auftaktveranstaltung mit einem Grußwort von Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, statt. Zusätzlich sind Online-Infoveranstaltungen zur Antragstellung am 17. Oktober 2024 von 13:00 - 14:30 Uhr und am 19. November 2024 von 10:30 - 12:00 Uhr geplant. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zu den Informationsveranstaltungen finden Sie hier