Förderung durch Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ – Bewerbungsphase für 2026 gestartet
Bewerbungsfrist: 30.09.2026
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bietet mit bis zu 1.000 Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ in Höhe von jeweils 2.000 Euro eine unbürokratische Förderung für Projekte im Natur- und Artenschutz an.
Was wird gefördert?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben, die sich mit Maßnahmen zum Erhalt und Schutz der Natur befassen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen zum Schutz der Natur beitragen oder Menschen für den lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern.
Hierzu gehören beispielsweise
- die Anlage von Biotopen,
- die Förderung von Insektenlebensräumen,
- Veranstaltungen und Mitmachaktionen des praktischen Naturschutzes sowie Informationsangebote im Gelände.
Mögliche Orte für die Maßnahmen sind nordrhein-westfälische Vereinsgrundstücke, Schulhöfe oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können von Privatpersonen sowie von juristischen Personen des privaten Rechts, wie beispielsweise Vereinen und Stiftungen eingereicht werden.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, sofern förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden.
Wichtig ist, dass die Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgt. Die Vorhaben müssen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Wann endet die Antragsfrist?
Anträge können seit dem 25.02.2026 über das Online-Portal förderung.nrw gestellt werden. Die Antragsfrist für dieses Jahr ist voraussichtlich der 30.09.2026. Das Vorhaben muss bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW).
Weitere Informationen findet ihr hier.