Förderung durch Umweltschecks "Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ – ab 3. Februar 2025 bewerben

Förderung durch Umweltschecks "Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ – ab 3. Februar 2025 bewerben

Bewerbungsfrist: 30.10.2025

Mit bis zu 1.000 Umweltschecks "Naturschutz" Nordrhein-Westfalen in Höhe von jeweils 2.000 Euro bietet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2025 eine unbürokratische Förderung für Projekte im Natur- und Artenschutz an. 

Täglich setzen sich zahlreiche Menschen in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich für einen erfolgreichen Naturschutz ein. Dieses bürgerschaftliche Engagement von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen, die sich lokal und regional für den Erhalt und die Stärkung von Natur und Landschaft einsetzen, leistet durch praktische Naturschutzarbeit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Naturerbes und zur Stärkung des Bewusstseins für Naturschutzbelange in der Gesellschaft.  

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bietet unbürokratische Unterstützung für den Schutz der Umwelt und fördert Projekte im Natur- und Artenschutz mit bis zu 1.000 „Naturschutz“-Umweltschecks in Höhe von jeweils 2.000 Euro. Neben der Anlage und Pflege von Lebensräumen sind beispielsweise auch Angebote zur Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit förderfähig.   

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert dabei Projekte, die sich mit Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Natur befassen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen zum Schutz der Natur beitragen oder Menschen für den lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern. 

Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen (natürliche Personen) als auch juristische Personen des privaten Rechts, wie beispielsweise Vereine und Stiftungen.  

Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgelände oder öffentliche Flächen, die von der Kommune zur Verfügung gestellt werden.  

Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich: Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden (Festbetragsfinanzierung).   

Wichtig ist, dass erst nach Antragstellung und Bewilligung mit der Umsetzung begonnen werden darf. Die Projekte müssen im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. Dezember durchgeführt worden sein.   

Anträge können ab dem 03.02.2025 und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel über das Online-Portal förderung.nrw gestellt werden. Die Antragsfrist für dieses Jahr ist der 30.10.2025.  

Weitere Informationen über die Umweltschecks finden Sie hier