Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“
Bewerbungsfrist: 31.12.2026
Das Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt bundesweit Kommunen für Maßnahmen zum Auf- und Ausbau kommunaler Strukturen. Diese sollen Einsamkeit verringern und die soziale Teilhabe von Erwachsenen im mittleren Alter verbessern. Gemeinnützige Träger können bei Projekten beteiligt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben, die Strukturen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation bei Menschen im Alter von 28 bis 59 Jahren schaffen oder verbessern. Die Vorhaben müssen Maßnahmen der folgenden Ziele in einem Projekt umsetzen:
- Auf- und Ausbau von kommunalen Strukturen zur Vermeidung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation,
- Verbesserung der sozialen Teilhabe und der Arbeitsmarktchancen für Erwachsene im Alter zwischen 28 und 59 Jahren.
Es kann sich dabei um Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Menschen mit Migrationshintergrund, arbeitslose Menschen oder Menschen in Übergangssituationen wie dem Einstieg ins Berufsleben, einer Trennung, einem Umzug oder einem Arbeitsplatzwechsel handeln.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kommunen, also Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in einem Stadtstaat (Gebietskörperschaft).
Wichtig zu wissen: Das Projekt kann in Teilprojekten mit anderen Antragsberechtigten oder gemeinnützigen Trägern in Deutschland durchgeführt werden (Teilvorhaben und Kooperationen).
Anträge können jedoch nur von Kommunen gestellt werden.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Der Zuschuss beträgt pro Vorhaben und Jahr mindestens 20.000 Euro und höchstens 150.000 Euro, der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Jahr.
Wann endet die Antragsfrist?
Interessenbekundungen können von Kommunen bis zum 31.Dezember 2026 eingereicht werden.
Weitere Informationen findet ihr hier.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration in Europa. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).