Förderprogramm: Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und für sozialen Zusammenhalt

Förderprogramm: Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und für sozialen Zusammenhalt

Antragsfrist: 13.06.2025

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Armutsfolgen zielgerichtet zu bekämpfen und Voraussetzungen dafür zu schaffen, Armut und Ausgrenzung von vornherein möglichst zu vermeiden. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat daher dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) für das Jahr 2025 zusätzliche Mittel zur Umsetzung von „Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und für sozialen Zusammenhalt“ bereitgestellt. 

Was wird gefördert?  

Gefördert wird im Baustein 1 “Stärkung der politischen Beteiligung Armutsbetroffener”: 

Die Entwicklung und Durchführung von Formaten zur Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung vor Ort in den Kreisen, Gemeinden und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem Ziel, 

  1. die politische Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung und die Resilienz der Demokratie zu stärken, 
  2. Kompetenzen zur Selbsthilfe und politische Bildung zu vermitteln, 
  3. konkrete Impulse für die lokale Leistungserbringung, Infrastruktur- und Politikgestaltung vor Ort einzubringen sowie 
  4. ein Netzwerk von Menschen mit Armutserfahrung aufzubauen und/oder zu unter- 

stützen, das auch Akteur und Ansprechpartner für eine überregionale Selbstvertretung sein kann. 

Wer ist antragsberechtigt?  

Antragsberechtigt sind lokale Netzwerke oder Initiativen, Vereine und Stiftungen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Träger von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Kirchen, Gewerkschaften sowie Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.

Wie hoch ist die Fördersumme?  

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung, bei Kreisen und kreisfreien Städten als Anteilsfinanzierung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. 

Wann endet die Bewerbungsfrist?  

Die Antragsunterlagen können bis zum 13. Juni 2025 eingereicht werden. 

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es in der Informationsveranstaltung am 8. Mai 2025 von 9:30 bis 13:00 Uhr.  

In der Informationsveranstaltung des MAGS und der G.I.B. wird der Aufruf vorgestellt, Anregungen zur Umsetzung gegeben und die fachlich-wissenschaftliche Begleitung vorgestellt. Eine Anmeldung ist hier möglich

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier