Förderprogramm Auslandsprojekte NRW
Antragsfrist: 31.12.2025
Mit dem Förderprogramm „Auslandsprojekte NRW“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen entwicklungspolitisch engagierte Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen bei der Durchführung von Kleinprojekten in Partnerländern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die sich an den Sustainable Development Goals (SDGs) sowie den entwicklungspolitischen Schwerpunkten des Landes Nordrhein-Westfalen orientieren. Im Mittelpunkt des Programms steht der Partnerschaftsgedanke. Gute Chancen auf eine Förderung haben Projekte, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation vor Ort entwickelt und umgesetzt werden und die in besonderem Maße dazu beitragen, die Lebenssituation der Menschen vor Ort zu verbessern.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind in Nordrhein-Westfalen ansässige gemeinnützige Organisationen wie beispielsweise:
- Vereine,
- Migrantenselbstorganisationen und Stiftungen,
- Fördervereine von Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten (aber auch diese selbst)
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Fördersumme beträgt bis zu 20.000 Euro, für Erstantragstellender bis zu 10.000 Euro.
Wann endet die Antragsfrist?
Anträge können bis zum 31.12.2025 eingereicht werden. Die nächste Frist ist am 31. 05.2026.
Ziel ist es, die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort nachhaltig zu verbessern und die partnerschaftliche Zusammenarbeit zu stärken. Regionale Schwerpunkte sind die nordrhein-westfälischen Partnerländer Ghana und Nordmazedonien sowie Südafrika, der übrige Westbalkan und die arabischen Staaten gemäß DAC-Liste.
Die Abwicklung und Durchführung dieses Förderprogramms übernimmt die Außenstelle Düsseldorf von Engagement Global aus Mitteln der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen findet ihr hier.