
Förderplakette für Arbeitgeber
Vorschlagsfrist: 31.05.2025
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen verleiht jährlich im Rahmen einer Feierstunde die Förderplakette für Arbeitgeber. Unternehmen, die sich in besonderem Maße für das Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz engagieren, können dem Innenministerium als Preisträger vorgeschlagen werden.
Arbeitgeber, die die ehrenamtlichen Tätigkeiten und Einsätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. durch großzügige Freistellungen von beruflichen Verpflichtungen fördern und würdigen, erfahren durch die öffentliche Auszeichnung mit der Förderplakette des Ministeriums eine herausragende Anerkennung und Wertschätzung.
Vorschlagsberechtigt sind die regionalen/örtlichen Untergliederungen der anerkannten Hilfsorganisationen, der Verband der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks, die Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger des Brand- und Katastrophenschutzes sowie die Arbeitgeberverbände. Jeder Vorschlagsberechtigte kann mehrere Vorschläge einreichen. Ein Unternehmen, das in einem Jahr nicht ausgezeichnet wurde, kann erneut vorgeschlagen werden.
Die Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Innenministeriums, der privaten Hilfsorganisationen, der Arbeitgeberverbände, der kommunalen Spitzenverbände, des Verbandes der Feuerwehren in NRW e.V. und des Technischen Hilfswerks, wählt aus diesem Kreis zehn Arbeitgeber aus.
Die Vorschlagsfrist endet jeweils am 31.05. eines Jahres.
Weitere Informationen gibt es hier.
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