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DSEE-Lernangebot: Paragraph des Monats
Im Rahmen dieser Aktion veröffentlicht die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) regelmäßig ausgewählte Paragraphen aus dem Vereinsrecht im DSEE-Lernportal.
Ihr lernt auf einfache und kompakte Weise, was diese Paragraphen konkret für eure Arbeit im Verein bedeuten, wie sie zur Anwendung kommen und was ihr beachten müsst.
Neben dem jeweiligen Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erfahrt ihr, worum es in dem Paragraphen genau geht, und erhaltet passende Beispiele aus der Praxis.
Bisher erschienen:
- April 2026: “Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung – ein Blick in die Satzung sichert die Vereinsarbeit!” (§ 25 BGB)
- Mai 2026: "Ich bin gern bereit mich zu engagieren – ich möchte aber nicht noch draufzahlen!“ (§ 27 Abs. 3 Satz 1 BGB)
- Juni 2026: "Wie kann man bloß?“ – Grob fahrlässiges Verhalten im Ehrenamt (§ 31b Abs. 1 Satz 1 BGB)
- Juli 2026: „Es gibt keine größere und keine kleinere Hälfte – aber die größere Hälfte von Euch versteht mich eh nicht!“ – Mehrheiten im Vereinsrecht (§ 32 Abs. 1 Satz 3 BGB)
Die "Paragraphen des Monats" findet ihr hier.