Corona-Pandemie: Sonderregelungen für Vereine laufen aus

Wegfall der Corona-Sonderregeln: Was Vereine wissen müssen

Corona-Pandemie: Sonderregelungen für Vereine laufen aus

#DSEErechtstipp zu den Änderungen

Aktuelle Meldung | Am 31. August 2022 fallen die sogenannten Corona-Sonderregelungen weg, die es Vereinen während der Pandemie erleichterten, ihre Handlungsfähigkeit zu wahren. Was nun gilt und was Vereine unternehmen müssen, hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt auf ihrer Website zusammengestellt.

Um die Handlungsfähigkeit von Vereinen während der Pandemie aufrechtzuerhalten, beschloss der Bundestag am 27. März 2020 im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht auch sogenannte Corona-Sonderregelungen zu Vorschriften des Vereinsrechts. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Durchführung von Mitgliederversammlung und die Anforderungen an schriftliche Beschlussfassungen. Am 31. August 2022 laufen diese Regelungen aus.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat auf einer Sonderseite zusammengestellt, was ab September gilt und welche Schritte Vereine nun ggf. unternehmen müssen. Die Erläuterungen können auch als Videopräsentation abgerufen werden.

Zum #DSEErechtstipp: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/was-vereine-zum-wegfall-der-corona-sonderreglungen-wissen-muessen/