CERV-Förderung zu Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit

CERV-Förderung zu Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit

Antragsfrist: 15.09.2026

Das Programm "Citizens, Equality, Rights and Values" (CERV) der Europäischen Union fördert Projekte zum Thema Unionswerte, Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention. Ziel des Förderprogramms “Förderung der Anwendung der EU-Grundrechtecharta" ist der Schutz und die Förderung der Rechte und Werte der Europäischen Union sowie die Sensibilisierung dafür. 

Dazu werden Organisationen der Zivilgesellschaft, die diese Rechte auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene fördern und pflegen, finanziell unterstützt. 

Was wird gefördert?   

Dieser Aufruf fördert Projekte, die die EU-Charta der Grundrechte stärken, indem zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Kapazitäten ausbauen und sich aktiv für die Achtung der Charta einsetzen.  

Förderprioritäten sind:  

1. Sensibilisierung für die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Aufbau von Kapazitäten für deren Umsetzung  

2. Stärkung eines förderlichen zivilgesellschaftlichen Raums  

Je nach Priorität können unterschiedliche Aktivitäten gefördert werden: 

zu Prio 1): u.a.  

Sensibilisierungs- und Kapazitätsaufbaumaßnahmen, die darauf abzielen, vor allem das Wissen zivilgesellschaftlicher Organisationen, aber auch die Kenntnisse von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und anderen wichtigen Partnerinnen und Partnern über die Anwendung der Charta, insbesondere über deren Anwendungsbereich, die in der Charta verankerten Rechte und die bei Verstößen verfügbaren Rechtsmittel, zu erweitern. 

zu Prio 2): u.a. 

Mit diesem Aufruf sollen die Voraussetzungen für ein solches Umfeld gestärkt werden, indem Maßnahmen unterstützt werden, die sowohl die Überwachung des zivilgesellschaftlichen Raums als auch den Schutz und die Widerstandsfähigkeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSOs) und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger stärken, die sich für die Wahrung der Werte der EU einsetzen. 

Die Projekte sollten systematische und umfassende Überwachungssysteme einrichten oder verbessern, um das Umfeld, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen auf nationaler Ebene tätig sind, regelmäßig zu bewerten. 

Die Projekte sollten den Schutz von zivilgesellschaftlichen Organisationen, ihren Mitgliedern und bedrohten Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger unterstützen und verbessern, unter anderem durch die Erleichterung des Zugangs zu speziellen Unterstützungsdiensten wie Meldekanälen, Rechtsbeistand, psychosozialer Unterstützung und Notfallfinanzierung. 

Wer ist antragsberechtigt?   

Antragsberechtigt sind: 

  • Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Förderung und den Schutz von Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte und der Demokratie einsetzen,
  • nationale Menschenrechtsinstitutionen,
  • Gleichstellungsstellen,
  • Ombudsstellen,
  • Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. 

Wie hoch ist die Fördersumme?   

Der beantragte Zuschuss darf nicht weniger als 75.000 Euro betragen.  

Wann endet die Antragsfrist?   

Die Antragsfrist endet am 15. September 2026.   

Es gibt zusätzliche Bedingungen. Diese und weitere Informationen findet ihr hier