333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten
Der Bund stellt erstmals Fördermittel im Rahmen des neuen Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bereit. Für den aktuellen Projektaufruf sind 333 Millionen Euro im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen. Projektskizzen können von Städten und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet, eingereicht werden.
Ziel des Programms ist die Modernisierung, Instandsetzung und energetische Sanierung kommunaler Sportstätten in ganz Deutschland – von Sporthallen über Frei- und Hallenbäder bis hin zu Sportfreianlagen.
Gefördert werden können insbesondere:
- Bauliche Sanierungen öffentlich zugänglicher Sporthallen, Hallen- und Freibäder,
- Energetische Modernisierungen von Gebäuden mit nachweisbaren Effizienzstandards,
- Erneuerung und Umwandlung von Sportfreianlagen, etwa zu Kunstrasen- oder Mehrzweckplätzen,
- Nachhaltige Maßnahmen, die Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Umweltverträglichkeit fördern.
Eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte, etwa an Sportvereine, ist ausdrücklich möglich.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise, sofern sie Eigentümer der Sportstätten sind. Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein.