Sonderprogramm für Vereine: »Heimat, Tradition und Brauchtum«

Dorf mit Fachwerkhäusern

Sonderprogramm für Vereine: »Heimat, Tradition und Brauchtum«

Corona: Unterstützung für Vereine und Verbände

Aktuelle Meldung | Mit dem Sonderprogramm »Heimat, Tradition und Brauchtum« unterstützt die Landesregierung Vereine und Verbände während der Corona-Lage. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind, können zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Ministerin Ina Scharrenbach: »Gerade jetzt zeigt sich die Stärke des Ehrenamts in Nordrhein-Westfalen. Es sind, nicht nur aber auch, die vielen Vereine, die ihre Strukturen nutzen, um Nachbarschaftshilfen, Einkäufe etc. zu organisieren. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund sechs Millionen Menschen unentgeltlich und freiwillig für unser Gemeinwohl. Dieses Engagement findet vor Ort statt: im Stadtteil, in der Nachbarschaft, im Dorf. Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten. Großveranstaltungen sind verboten, Einnahmen brechen weg, das klassische Vereinsleben ruht größtenteils. Gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssen unterhalten, Mieten entrichtet und andere Fixkosten getragen werden. Genau da setzt das 50 Millionen Euro schwere Sonderprogramm der Landesregierung an. Gemeinnützige Vereine können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen.«

Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.

Ein Beispiel: Vereine erzielen mit der Durchführung von Festen oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder in der Zeit zwischen März und August regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend erforderlich sind. Kann der Wegfall dieser Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausgeglichen werden, kann der Betrag gefördert werden, der zur Deckung unvermeidlicher laufenden Kosten erforderlich ist.

Anträge können ab dem 15. Juli 2020 bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Weitere Informationen und Antragsformular