Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Nachweise und Vergünstigungen für geleistetes Engagement

Ehrenamtskarte
Mit der Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die Städte, Gemeinden und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Inhaber von Ehrenamtskarten können Vergünstigungen bei Eintritten, Dienstleistungen und im Einzelhandel nutzen. Die Vergabe der Karten wird in den Kommunen vor Ort geregelt.

 

Engagementnachweis
Der Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen »Füreinander.Miteinander - Engagiert im sozialen Ehrenamt« dokumentiert und würdigt bürgerschaftliches Engagement. Der Engagementnachweis belegt die fachlichen und sozialen Kompetenzen der Freiwilligen und bescheinigt ins Ehrenamt eingebrachte oder dort erworbene Fähigkeiten. Er wird von den Organisationen ausgestellt, bei denen das Engagement erbracht wird.

Auch Organisationen und Initiativen aus den Arbeitsbereichen von Innen- und Umweltministerium sowie Kommunen können Engagementnachweise ausstellen.Weitere Informationen zum Engagementnachweis in anderen Ministerien:

 

Bescheinigung ehrenamtlichen Engagements in Schulzeugnissen
Die Schule kann außerunterrichtliches Engagement einer Schülerin oder eines Schülers auf dem Zeugnis unter der Rubrik Angaben zum außerunterichtlichen Engagement in der Schule eintragen (Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder  vom 20.06.2002).

Schülerinnen und Schüler können sich ihr ehrenamtliches Engagement aber auch in einem »Beiblatt zum Schulzeugnis« bescheinigen lassen.

 

JULEICA - Jugendleitercard
Jugendliche, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich engagieren, können die Jugendleitercard, die Juleica, erhalten. Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Qualifizierungs- und Legitimationsausweis, mit dem Jugendleiterinnen und Jugendleiter zudem Vergünstigungen erhalten können. Ausgestellt wird die Juleica über Jugendverbände, Jugendringe, Jugendämter oder andere freie Träger der Jugendhilfe.