Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Allgemeine Informationen

Für wen ist er?
Der Engagementnachweis ist vor allem Anerkennung für das oftmals über Jahre geleistete Engagement. Er kann ehrenamtlich Aktiven aus allen Bereichen des sozialen Ehrenamts ausgestellt werden, unabhängig davon, ob sie in der gesundheitlichen Selbsthilfe, in Frauenprojekten, in der Jugendarbeit, in der Pflege, in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren oder anderen sozialen Feldern aktiv sind.

Seit September 2008 können auch ehrenamtlich Aktive aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft den Engagementnachweis erhalten.

Eine Reihe von Kommunen und Kreisen sowie Organisationen im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums sowie  stellen ebenfalls den Engagementnachweis aus.

Über den ideellen Wert hinaus hat der Engagementnachweis auch einen beruflichen Nutzen. Er richtet sich an junge Menschen, an Frauen und an Männer, die nach der Familienphase wieder in den Beruf einsteigen wollen, sowie an Erwerbstätige, die sich beruflich verändern wollen. Sie können das Zertifikat für ihren beruflichen Werdegang nutzen.

Was steht drin?
Der Engagementnachweis enthält Informationen über die Trägerorganisation, die Ehrenamtlichen und ihr Einsatzfeld, eine allgemeine Tätigkeitsbeschreibung sowie eine Danksagung. Auf Wunsch der Ehrenamtlichen kann der Nachweis ergänzt werden, beispielsweise um konkrete Angaben zur Tätigkeit und den besonderen persönlichen Leistungen.

Hierzu gehören die erworbenen Fähigkeiten bzw. Schlüsselqualifikationen. Dies sind zum Beispiel Team- und Kommunikationsfähigkeit, Kreativität und Abstraktionsvermögen sowie besondere Leistungsfähigkeit und kaufmännisches Wissen. Auch handwerkliche, pädagogische und psychologische Fähigkeiten oder das Organisationstalent der ehrenamtlich Aktiven können im Engagementnachweis aufgeführt werden.

Muster

Wie bekomme ich ihn?
Ehrenamtlich Tätige erhalten den Engagementnachweis von ihrer Organisation, ihrem Verein,  ihrer Institution oder ihrer Kommune.

Eine Reihe von Trägerorganisationen des sozialen Engagements, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz und die Freiwilligenzentralen und -agenturen, um nur einige zu nennen, können den Nachweis schon jetzt ausstellen. Gehört eine Institution noch nicht zu den Ausstellungsberechtigten, so kann sie sich im Ministerium für Generationen, Famile, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informieren, welche Voraussetzungen sie erfüllen muss, um den Engagementnachweis auch ihren Ehrenamtlichen anbieten zu können.

Auch Organisationen und Initiativen aus den Arbeitsbereichen des Umweltministeriums und Innenministeriums können sich um eine Aufnahme in den Kreis der Ausstellungsberechtigen bewerben.

Weitere Informationen zum Engagementnachweis NRW in den jeweiligen Ministerien:

  • Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
    Karina Conconi
    Tel.: (02 11) 86 18 35 10
    karina.conconi@mgffi.nrw.de

  • Innenminsterium
    Tel: (02 11) 87 12  459
    referat31@im.nrw.de
    www.im.nrw.de

  • Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    Yvonne Hannen
    Tel: (02 11) 45 66 936
    yvonne.hannen@munlv.nrw.de
    www.umwelt.nrw.de