Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Steuerrecht

Ehrenamtliche Tätigkeit im Steuerrecht

Mit dem »Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements« sind die steuerlichen Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Tätigkeit im Jahr 2007 verbessert worden. Das Gesetz beinhaltet Steuererleichterungen für freiwillige Helferinnen und Helfer im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, die steuerbefreite Körperschaften durch eine Spende unterstützen wollen.

Hier erhalten Sie Beispiele und Informationen zu folgenden Bereichen:

- Entgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit: Übungsleiterpauschale

- Entgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit: Ehrenamtspauschale

- Unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit

- Spendenabzug.