Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Führungszeugnis

In manchen Einrichtungen oder Organisationen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Pflege, Sport, Rettungsdienste) wird von den Ehrenamtlichen ein Führungszeugnis - eine schriftliche Bestätigung über einen bzw. keinen Eintrag im Zentralregister - erbeten. Ein solches Führungszeugnis bescheinigt, dass über die betreffende Privatperson aktuell keine rechtsfähige Verurteilung bekannt ist. Dennoch muss bedacht werden, dass auch ein »leeres Register« nur bedingt aussagefähig ist, da das Zeugnis nur bereits rechtsfähige Verurteilungen, aber keine laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahren beinhaltet und zudem Eintragungen nach einer Frist auch wieder gelöscht werden.

Für kinder- und jugendnah tätige oder in Zukunft tätig werdende Personen ist eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 1. Mai 2010 relevant. Die Gesetzesänderung ermöglicht die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses  für diesen Personenkreis und ermöglicht es den Trägern, dieses anzufordern. Ob und wann ein erweitertes Führungszeugnis auch von ehrenamtlich Tätigen angefordert wird bzw. angefordert werden muss, regelt die Gesetzesänderung nicht. Die Beibringung eines erweiterten Führungszeugnisses ist daher eine »Kann-Bestimmung« (soweit sich aus § 72 a SGB VIII keine Vorlagepflicht ergibt).

Vor der Gesetzesänderung waren im erweiterten Führungszeugnis Verurteilungen  wegen bestimmter schwerer Sexualstraftaten aufgenommen (§§ 174 bis 180 und § 182 StGB) - unabhängig vom Strafmaß. Dieser Katalog wurde mit der aktuellen Gesetzesänderung um weitere kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen erweitert (Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB). Dazu gehören z.B. Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen oder Entziehung Minderjähriger.

Weitere Informationen beim Bundesjustizamt

Ein Führungszeugnis kann bei allen Bürgeramtern (Meldebehörden) beantragt werden, die Gebühr beträgt 13 Euro. Ehrenamtliche, die ihr Engagement nachweisen können, können das Führungszeugnis kostenlos erhalten.

Musterbrief zur Bescheinigung des Engagements

Als Alternative zum polizeilichen Führungszeugnis hat der ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zusammen mit dem Kinderschutzbund ein eigenes Erklärungsformular veröffentlicht. Mit dieser »Ehrenerklärunge« versichert der oder die Ehrenamtliche, dass kein Verfahren wegen Gewalt, Missbrauch oder Diebstahl anhängig ist und der/die Ehrenamtliche bereit ist, uneingeschränkt eine gewaltfreie Erziehung zu vertreten und zu vermitteln..

Mustererklärung über die ehrenamtliche Mitarbeit

 Paritätische Jugendwerk NRW und der Deutsche Kinderschutzbund LV NRW e. V. haben im September 2010 eine Arbeitshilfe Erweitertes Führungszeugnis erstellt, die als Download verfügbar ist:
(Erweitertes) Führungszeugnis in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und in der Arbeit des Kinderschutzbundes