Das Lexikon erläutert gebräuchliche Begriffe zum bürgerschaftlichen Engagement. Das Lexikon wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern unterscheiden wir bürgerschaftliches von unternehmerischem Engagement durch ein vorangestelltes Symbol.
= Bürgerschaftliches Engagement
= Unternehmerisches Engagement
Anerkennung und Wertschätzung sind oft der wesentliche »Lohn« für das freiwillige, ehrenamtliche, bürgerschaftliche Engagement. Menschen fühlen sich dann anerkannt, wenn ihre Leistung anerkannt wird. Es gibt mittlerweile vielfältige Formen der Anerkennungen. Sie reichen von traditionellen und neueren Formen der Würdigung und Auszeichnung bis hin zu Möglichkeiten der Partizipation in Organisationen, Vereinen und Einrichtungen sowie der Bereitstellung von sachlichen und finanziellen Ressourcen und Angeboten der Fortbildung und Qualifikation. Anerkennungskultur umfasst die Gesamtheit und die angemessene Mischung unterschiedlicher Formen der Anerkennung: ein Ganzes, das mehr ist als die Summe der Teile. Letztendlich drückt die Anerkennungskultur einer Organisation deren wertschätzende Haltung gegenüber den Freiwilligen aus.
Mit einem »Bürgerbegehren« fordern die Bürger/innen einer Stadt, Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirks eine Abstimmung (d.h. einen Bürgerentscheid) über eine bestimmte Frage. In Nordrhein-Westfalen muss nach der Kommunalverfassung eine Mindestanzahl von Bürger/innen ein Bürgerbegehren per Unterschrift unterstützen (Zulassungsquorum). In den meisten Bundesländern gibt es auch unterschiedlich ausgestaltete Themen(-ausschluss-)kataloge, in denen festgelegt ist, zu welchen Themen Bürgerbegehren (nicht) stattfinden dürfen.
Wenn der Stadtrat, die Bezirksvertretung oder der Kreistag einer Gemeinde einem durchgeführten Bürgerbegehren nicht gefolgt ist, kann ein »Bürgerentscheid« erfolgen. Beim Bürgerentscheid gilt das Prinzip »Mehrheit entscheidet«, wobei in den meisten Bundesländern - so auch in Nordrhein-Westfalen - verschieden ausgestaltete Abstimmungsquoren erreicht werden müssen. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die gleiche Gültigkeit wie ein Ratsbeschluss.
Das Konzept der »Bürgerkommune« will durch eine Erweiterung der Bürgerbeteiligung und des bürgerschaftlichen Engagements das Kräftedreieck und das Zusammenspiel zwischen Bürgerinnen und Bürgern, kommunaler Politik sowie Verwaltung neu gestalten. Das Leitbild »Bürgerkommune« umfasst alle Lebensbereiche, die in lokalen Räumen organisiert sind, und alle Akteure, die unmittelbar auf das lokale Zusammenleben Einfluss nehmen. Dazu gehören z.B. örtliche Unternehmen, Selbsthilfegruppen, Vereine und andere Akteure des Dritten Sektors. Neben einer generellen Stärkung der (lokalen und kommunalen) Demokratie ist es Aufgabe der Bürgerkommune, den wichtigen Konsens zwischen dem Rat, der Verwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern in Zukunftsfragen der kommunalen Politik und Entwicklung herzustellen und nachhaltig abzusichern. Den Kommunen wächst hierdurch eine Kraft zu, die ihnen in einer Zeit zunehmender demographischer und gesellschaftlicher Probleme eine erhöhte Attraktivität und eine unentbehrliche zusätzliche Legitimitätsgrundlage vermittelt. In einem transparenten und fairen Zusammenspiel von Bürgerschaft, öffentlicher Verwaltung und Gemeinderat entsteht so eine erhöhte Problemlösekapazität, die kein Beteiligter für sich allein zu Stande bringen kann.
In der öffentlichen Diskussion werden die Begriffe Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe oder freiwilliges Engagement, auch wenn sie im engeren Sinn verschiedene Formen des Engagements charakterisieren, häufig synonym zu bürgerschaftlichem Engagement verwendet. Die Enquetekommission »Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements« des Deutschen Bundestages hat 2002 für den Begriff inhaltliche Kriterien entwickelt: Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, gemeinwohlorientiert, öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt und wird in der Regel gemeinschaftlich bzw. kooperativ ausgeübt. Bürgerschaftliches Engagement kann sowohl dauerhaft und kontinuierlich als auch kurzfristig und spontan angelegt sein.
Eine Bürgerstiftung ist eine selbstständige und unabhängige Institution zur Förderung verschiedener gemeinnütziger Zwecke in einem geographisch begrenzten Wirkungsraum, die einen langfristigen Vermögensaufbau betreibt und ihre Organisationsstruktur und Mittelvergabe transparent macht. Das Ziel einer Bürgerstiftung ist es, einer größeren Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen (Corporate Citizens) zu ermöglichen, ihre spezifischen Beiträge zum Gemeinwohl unter einem gemeinsamen Dach zu verfolgen. Von den bundesweit knapp 260 gegründeten Bürgerstiftungen (Stand Sommer 2009) sind derzeit 71 in Nordrhein-Westfalen aktiv. Nordrhein-Westfalen ist damit das Bundesland mit den meisten Bürgerstiftungen in Deutschland.
Der Bundeswettbewerb der Bertelsmann Stiftung, »Bürgerorientierte Kommune - Wege zur Stärkung der Demokratie« führte 1999 zur Gründung des Netzwerks Civitas. In diesem Städtenetzwerk arbeiteten 13 Kommunen fünf Jahre lang an Fragestellungen und Projekten zum Thema Bürgerorientierte Kommunen. Nach Ablauf der Förderung durch die Bertelsmann Stiftung einigten sich die beteiligten Partner, als Civitas-Botschafter das erarbeitete Know-how und die Fachkompetenz zu erhalten, Kommunen zu beraten und die Neuausrichtung der kommunalen Zukunft im Sinn von Bürgerkommunen weiter zu verfolgen. Themen der Arbeit sind z.B. lokale Demokratiebilanzen, die Qualifizierung für Bürgerorientierung, neue Medien und Bürgerorientierung in der Verwaltung, die Weiterentwicklung der Anerkennungskultur und die Verbesserung der Ratsarbeit. Die Botschafterinnen und Botschafter arbeiten verteilt über das Bundesgebiet in sog. Civitas-Regionalbüros. Civitas-Botschafter in Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Essen.
Das bürgerschaftliche Engagement von Unternehmen, die sich über ihre eigentliche Geschäftstätigkeit hinaus für gesellschaftliche Belange in ihrem Umfeld einsetzen, wird als »Corporate Citizenship« bezeichnet. Dabei geht es um die Erzielung einer win-win-Situation, d.h. eines Nutzens für das Gemeinwesen wie für das Unternehmen. Die möglichen Themen- und Handlungsfelder von Corporate Citizenship sind ebenso vielfältig wie die unternehmerischen Herangehensweisen bzw. Engagementformen.
Das »Corporate Community Investment« ist eine Investition in das Gemeinwesen mit einem eindeutigen Geschäftsfokus. Vor allem Kernkompetenzen und Personalressourcen werden von Unternehmen in ein solches Engagement investiert. Sie ergreifen selbst die Initiative und sprechen potenzielle Partner an.
Unternehmen unterstützen Projekte oder Aktivitäten im Gemeinwesen durch Geldmittel (Corporate Giving) in Form von Spenden, Sponsoring oder durch die Gründung bzw. Unterstützung von Stiftungen. Eine besondere Form ist das so genannte »Matching«, das Aufstocken von Mitarbeiterspenden mit Mitteln des Unternehmens.
»Corporate Social Responsibility« (CSR) ist ein Konzept gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen, das die Aspekte der Nachhaltigkeit aufnimmt und sich auf die drei Säulen Wirtschaft, Soziales und Umwelt stützt. CSR-Initiativen sind Beiträge, die Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für eine zukunftsfähige Gesellschaft leisten. Sie entspringen dem Engagement des jeweiligen Unternehmens und beruhen auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung. CSR wird zunehmend zu einer strategischen Komponente des Unternehmenserfolgs, an der Unternehmen auf den Finanzmärkten gemessen werden. Auch die Europäische Union ist ein wesentlicher Förderer der Idee der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen. Die Generaldirektion Soziales und Beschäftigung der EU-Kommission ist wichtigster Akteur zu diesem Thema innerhalb der EU.
»Corporate Volunteering« ist die Bezeichnung für die Bereitstellung der Arbeitskraft, der Zeit und des fachspezifischen Wissens durch das Personal eines Unternehmens für gemeinnützige Einrichtungen. Unternehmen motivieren ihre Mitarbeiter/innen, sich für das Gemeinwesen zu engagieren und stellen sie für mehrere Stunden oder Tage im Jahr für freiwillige soziale Arbeit bzw. die ehrenamtliche Mitwirkung an sozialen Projekten frei. Auch das persönliche gesellschaftliche Engagement des Unternehmers/der Unternehmerin selbst wird als Corporate Volunteering bezeichnet. Bei der Auswahl der entsprechenden Handlungsfelder und Projekte bedienen sich Unternehmen vielfach der Unterstützung von Mittlern, wie Freiwilligenagenturen, kirchlichen oder sozialen Einrichtungen, Kommunalverwaltungen. Ebenso möglich ist aber auch die Unterstützung von entsprechenden Initiativen der Mitarbeiter/innen.
»Direkte Demokratie« bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger als Stimmbürger im Wege der Volksabstimmung politische Sachfragen selbst entscheiden. Direktwahlen von Amtsträgern (z. B. Bürgermeistern oder Regierungschefs) gehören nicht zur direkten, sondern zur repräsentativen Demokratie.
Der »Dritte Sektor« umfasst alle Organisationen, die sich weder der Marktsphäre (Erster Sektor) noch der staatlichen Sphäre (Zweiter Sektor) zuordnen lassen. In modernen Industriegesellschaften deckt der Dritte Sektor ein weites Spektrum von Organisationen ab. Organisationen des Dritten Sektors sind nicht Gewinn orientiert (daher auch der synonym verwendete Begriff Nonprofit-Sektor), sondern dienen den gemeinnützigen Zielen ihrer Mitglieder oder auch Dritter. Sie werden von ehrenamtlich Tätigen getragen und verfügen oftmals über eine hauptamtliche Infrastruktur, da die gemeinnützigen Ziele zumeist nicht ausschließlich durch freiwillig Aktive verwirklicht werden können. Die Finanzierungsstruktur des Dritten Sektors basiert auf mehreren Säulen. Neben der Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge und Spenden sind Organisationen des Dritten Sektors auf Zuwendungen staatlicher Institutionen sowie auf Sponsoringmittel angewiesen. Der Einsatz von Fundraising-Instrumenten zur Finanzierung der Arbeit im Dritten Sektor hat sich in den letzten Jahren differenziert und professionalisiert, weil der Finanzierungsdruck durch den partiellen Rückzug der öffentlichen Zuwendungen gewachsen ist.
Der Begriff Ehrenamt bezeichnet ein freiwilliges, formalisiertes, verbindliches und andauerndes Engagement durch die Übernahme eines Amts, das ohne Entgelt und oft neben einer Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Als Ehrenamt gilt das klassische, auf das Gemeinwohl gerichtete Engagement in Verbänden und Vereinen, in politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Gremien sowie die Ämter der Schöffen, Betreuer und Bewährungshelfer.
Eine »Ehrenamts-Karte« ist ein Instrument der Anerkennung für engagierte Bürgerinnen und Bürger. Die von einzelnen Städten oder Kommunen ausgestellte Karte würdigt dieses individuelle Engagement, indem der/die Kartenbesitzer/in beispielsweise Rabatte in öffentlichen Einrichtungen und Einzelhandelsgeschäften der entsprechenden Kommune erhält.
siehe Kompetenznachweis
Enquete-Kommissionen (enquete, frz. für: Untersuchung) sind offizielle Ausschüsse zu verschiedenen gesellschaftlichen Fragestellungen, die vom Deutschen Bundestag oder einem bundesdeutschen Landtag gemäß den jeweiligen Geschäftsordnungen eingesetzt werden können. Enquete-Kommissionen dienen der Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe. Für die Dauer der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (1998-2002) setzte der Deutsche Bundestag eine Enquete-Kommission zur »Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements« ein. Die Arbeit der Enquete-Kommission diente - neben der Entwicklung und Formulierung von konkreten politischen Handlungsempfehlungen - vor allem dazu, Engagementpolitik als eigenständiges Politikfeld zu etablieren. In Folge dieser Arbeit gründete sich neben dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) auf Empfehlung der Enquete-Kommission auf parlamentarischer Ebene der Unterausschuss »Bürgerschaftliches Engagement«. Die Mitglieder des Unterausschusses arbeiten an der Umsetzung der Beschlüsse der Enquete-Kommission. Darüber hinaus befassen sich die Abgeordneten mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen, die die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement betreffen und verfolgen Entwicklungen in der Bürgergesellschaft.
In der Regel bezeichnet der Begriff eine freiwillig gewählte und ohne Entlohnung geleistete Arbeit im gemeinnützigen Bereich. Freiwilligenarbeit wird informell als individuelle Hilfe und Nachbarschaftshilfe oder institutionalisiert im Rahmen von Organisationen und Institutionen geleistet. Freiwilligenarbeit ist in vielen Bereichen der Gesellschaft möglich. Freiwilligenarbeit ergänzt und unterstützt bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz zu ihr. Freiwilligenarbeit kann auch im Rahmen von gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten geleistet werden. Freiwilligenarbeit ermöglicht Einblicke in andere Lebensbereiche, erweitert die Sozialkompetenz, bietet Kontaktmöglichkeiten und kann Ausgleich zu Alltag oder Berufsarbeit sein. Die mit Freiwilligenarbeit beschriebenen Tätigkeiten können teilweise auch mit den Begriffen Ehrenamt, Selbsthilfe, freiwilliges Engagement oder bürgerschaftliches Engagement erfasst werden, so dass diese Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch nicht immer trennscharf benutzt werden.
Ein Freiwilligendienst ist ein freiwilliger Einsatz einer Person in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung in einem zeitlich festgelegten Rahmen zwischen einigen Wochen und einem ganzen Jahr oder mehr. Einige Freiwilligendienste sind gesetzlich geregelt (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr). Die Freiwilligendienste unterscheiden sich damit im Selbstverständnis von anderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements oder einer ehrenamtlichen Mitarbeit und grenzen sich mit dem Charakter der Freiwilligkeit auch deutlich von Pflichtdiensten wie dem Zivildienst ab. Bekannt ist in Deutschland vor allem das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr, daneben gibt es aber in jüngerer Zeit auch andere Formen wie z.B. den Europäischen Freiwilligendienst im Ausland. Während Freiwilligendienste bisher vor allem von jungen Menschen im Übergang von Schule in Studium oder Ausbildung geleistet werden, werden nun mit einem Bundesprogramm generationsübergreifende Freiwilligendienste entwickelt und gefördert.
Für die Gewinnung und Begleitung freiwillig und ehrenamtlich Engagierter wird in immer mehr Trägerorganisationen ein sog. Freiwilligenmanagement eingerichtet. Dabei sollen die Ziele, Aufgaben und Interessen der Organisation mit den Interessen, Erwartungen, Motivationen und Bedürfnissen der Engagierten aufeinander abgestimmt werden. Der Begriff Freiwilligenmanagement beschreibt eher die strategische Komponente der Arbeit mit Freiwilligen bzw. in der Organisation, bei der Freiwilligenkoordination stehen die konkreten Aufgaben im Vordergrund. Freiwilligenkoordination und -management richten sich an den Rahmenbedingungen, dem Handlungsfeld und der Zielgruppe eines Verbandes, einer Organisation oder einer Einrichtung aus. Organisationen formulieren damit auch in der Regel (überprüfbare) Standards. Aufgabe von Freiwilligenmanagement ist beispielsweise die Betreuung und Anwerbung der Freiwilligen, die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt sowie die Qualifizierung von Freiwilligen.
»Freiwilligensurvey« ist die Kurzbezeichnung für eine repräsentative Bevölkerungsumfrage zum freiwilligen Engagement in Deutschland, die im Jahr 2004 zum zweiten Mal (nach 1999) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegeben wurde. Ziel des Freiwilligensurveys ist es, das empirische Wissen über die vielfältigen Formen des bürgerschaftlichen Engagements zu verbreitern. Zugleich soll er die Voraussetzung schaffen, um Veränderungen im Bereich des freiwilligen Engagements zu erkennen und zu bewerten. Die Untersuchungsergebnisse sind nicht nur wissenschaftlich relevant, sondern sollen insbesondere Politik, Verwaltung, Organisationen des Dritten Sektors sowie Wirtschaftsunternehmen Informationen bereitstellen, um die Rahmenbedingungen und Förderstrategien für freiwilliges, ehrenamtliches Engagement - auch in Nordrhein-Westfalen - zu verbessern.
Fundraising meint die Beschaffung von Ressourcen für nicht-kommerzielle Organisationen (engl.: »fund«, Geld, Kapital, Vermögen; »to raise«, beschaffen). Es umfasst auch die systematische Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle der Beschaffung von Ressourcen, die neben Geld auch Sach- und Dienstleistungen sowie Zeit- und Wissensspenden sein können. Die Ressourcen werden ohne eine materielle Gegenleistung erbracht. Zielgruppen der Ressourcenbeschaffung sind vorrangig Privatpersonen, der Staat, Stiftungen und Unternehmen. Unerlässlich für erfolgreiches Fundraising ist die intensive Auseinandersetzung mit potenziellen Ressourcengebern.
Unter dem Begriff »Gemeinnützigkeit« werden in der Regel die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (kurz: AO) verstanden. Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für zahlreiche steuerliche Vergünstigungen. Außerdem berechtigt sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Empfang steuerbegünstigter Spenden. Der deutsche Staat gewährt privaten, gemeinnützigen Körperschaften Steuerbegünstigungen, weil sie entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip (Prinzip der Nachrangigkeit) Gemeinwohlaufgaben übernehmen, die der Staat sonst selbst wahrnehmen und für die er öffentliche Gelder aufwenden müsste. Die steuerliche Begünstigung spielt dann eine Rolle, wenn der Verein gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt; dabei wird im Sprachgebrauch »gemeinnützig« häufig als Oberbegriff für alle drei begünstigten Zwecke benutzt. Als gemeinnützige Zwecke führt § 52 AO unter anderen an: Förderung von Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt- und Denkmalschutzes, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports sowie ganz allgemein die Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Mit dem »Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements« vom 10. Oktober 2007 wurden auch die Bestimmungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit verändert. Beispielhaft genannte gemeinnützige Zwecke wurden durch einen abgeschlossenen Kanon solcher Zwecke ersetzt, in dem die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements neu aufgenommen wurde.
»Global Compact« bezeichnet eine Initiative der Vereinten Nationen zur Schaffung von geeigneten Strukturen für unternehmerisches Bürgerengagement im internationalen Kontext. Der Global Compact enthält zehn Prinzipien bzw. Mindestanforderungen für Unternehmen. Der Global Compact verlangt von den Unternehmen, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen. Unternehmen können sich dem Pakt anschließen und verpflichten sich damit, einmal jährlich die Einhaltung dieser Prinzipien in einem Bericht zu dokumentieren.
Das Ausstellen von qualifizierten Zertifikaten über eine freiwillige ehrenamtliche Tätigkeit gehört zur Anerkennungskultur im bürgerschaftlichen Engagement. Ins ehrenamtliche Engagement werden Fähigkeiten und Kompetenzen eingebracht oder sie werden dort erworben. Dazu gehören auch Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und interkulturelle Kompetenz. Ein Kompetenznachweis dokumentiert das Engagement sowie die dort gezeigten Qualifikationen und Fertigkeiten. Zudem wird der freiwillige Einsatz damit gewürdigt und nach außen sichtbar gemacht. Es existieren unterschiedliche Formen von Kompetenznachweisen, auch Freiwilligen- oder Qualipass, die sich z.B. in der Ausführlichkeit der Beschreibung unterscheiden. Zudem gibt es Nachweise, die auf einer Selbsteinschätzung der Engagierten basieren. Der Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen »Füreinander.Miteinander« kann seit 2002 für Engagements in unterschiedlichsten Bereichen landesweit einheitlich und trägerübergreifend ausgestellt werden.
»Global denken - lokal handeln!« Mit diesem Leitsatz der Umweltbewegung lässt sich die Kernidee der Lokalen Agenda 21 zusammenfassen. Der Begriff Lokale Agenda 21 verweist hierbei auf ein Handlungsprogramm, das Kommunen in Richtung Nachhaltigkeit bzw. Zukunftsfähigkeit entwickeln sollen. Dies soll in Zusammenarbeit mit Bürgerschaft, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der privaten Wirtschaft geschehen. Eine Lokale Agenda 21 umfasst somit strategische Elemente, die zur Förderung von Bürgerengagement erörtert und praktiziert werden: z.B. die sektorübergreifende (trisektorale) Kooperation von heterogenen Akteuren (aus Staat, Wirtschaft und Bürgergesellschaft) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in sozialen, ökonomischen und ökologischen Handlungsfeldern. Vorbild für dieses kommunale Handlungsprogramm ist ein 1992 von den damaligen Mitgliedern der UNO verabschiedetes globales Programm, die sog. Agenda 21. Dieses Programm enthält Maßnahmen in zahlreichen Politikfeldern, um die Lebens- und Wirtschaftsweise der menschlichen Spezies zukunftsfähig zu gestalten. Die Agenda 21 spricht außer den internationalen Institutionen und den Nationalregierungen alle politischen Ebenen an.
Marktplätze als Treffpunkte des Handels und der Zusammenkunft werden mit der »Marktplatz-Methode« auf das bürgerschaftliche Gemeinwesen übertragen. Auf diesen Marktplätzen kommen gemeinnützige Organisationen und Wirtschaftsunternehmen an einem Ort für eine kurze Zeit zusammen. Sie handeln Kooperationsprojekte aus, bei denen Angebot und Nachfrage den Tausch bestimmen. Den Formen und Inhalten des Engagements sind keine Grenzen gesetzt, jedoch ist Geld als Transfermittel ausgeschlossen. Unternehmen können Gemeinnützigen logistische oder personelle Unterstützung sowie ihre Wirtschaftskompetenz anbieten. Soziale Organisationen eröffnen Firmen und deren Beschäftigten mit der Möglichkeit der Mitwirkung in gemeinsamen Projekten neue Einsichten in andere Lebenswelten. Die Kooperation wird auf dem Marktplatz mit einer Vereinbarung festgehalten. Im besten Fall profitieren alle Beteiligten eines Marktplatzes: Unternehmen und soziale Organisationen lernen sich kennen, entwickeln Vertrauen und lernen voneinander. Betriebe kommen so ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nach, gemeinnützige Organisationen gewinnen für ihre Arbeit zusätzliche Möglichkeiten und Ressourcen. Ziel ist, dass aus einer einmaligen Kooperation dauerhafte Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Gemeinnützigen entstehen. Die ursprünglich aus den Niederlanden kommende Idee der Marktplätze wurde in den letzten Jahren von verschiedenen Organisationen, u.a. von der Bertelsmann-Stiftung, für den deutschen Sprachraum adaptiert.
Eine Entwicklung ist nach der 1983 von den Vereinten Nationen eingesetzten »World Commission on Environment and Development« dann nachhaltig, wenn den Bedürfnissen der heutigen Generation entsprochen wird, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.
Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) hat im Jahr 2009 mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das »Nationale Forum für Engagement und Partizipation« (NFEP) eingerichtet. Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und aus Politik sowie Verwaltung entwickeln in thematischen Dialogforen eine engagementpolitische Agenda und begleiten die Bundesregierung bei der Umsetzung einer nationalen Engagementstrategie. Die im NFEP erarbeiteten Vorschläge sollen eine breite gesellschaftliche Diskussion anstoßen mit dem Ziel, eine beteiligungsorientierte Politik zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu etablieren.
Unter »Netzwerken« versteht man in der Regel informelle Sozialformen, in denen sich die unterschiedlichsten Gruppen, Einrichtungen und Personen zueinander in Beziehung setzen können, ohne ihre jeweilige Eigenständigkeit aufgeben zu müssen. Sie sind deshalb besonders geeignet für Formen der Zusammenarbeit, die über traditionelle bürokratische, politische oder kulturelle Grenzen hinausgehen. Sie beruhen auf der Bereitschaft ihrer Mitglieder, sich bei Bedarf die jeweiligen Fähigkeiten und Kenntnisse gegenseitig zur Verfügung zu stellen.
Unter »Online-Volunteering« wird das freiwillige Engagement von Menschen verstanden, die für gemeinnützige Organisationen unter Zuhilfenahme der technischen Möglichkeiten des Internets in der Regel von zu Hause aus tätig sind (engl. online = in Verbindung; engl. volunteer = Freiwillige/r). Online-Volunteering ist in Deutschland - im Gegensatz zum anglo-amerikanischen Raum - ein noch weitgehend neues Betätigungsfeld. Zu den Aufgaben im Online-Volunteering gehört es, Webseiten zu erstellen, Übersetzungen anzufertigen, Recherchen im Internet durchzuführen oder in Foren und per E-Mail zu beraten. Online-Volunteering bietet vor allem weniger mobilen Personen oder Menschen mit Behinderungen gute Möglichkeiten sich zu engagieren. Durch Online-Volunteering können mehr Menschen als zuvor in immer weiteren Teilen der Erde zusammenarbeiten. Das Prinzip der Lokalität des Engagements, nach dem sich Freiwillige dort engagieren, wo sie wohnen, wird beim Online-Volunteering außer Kraft gesetzt.
Der Begriff Partizipation (von lat. particeps: an etwas teilnehmend) wird im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Wissenschaft in unterschiedlichen Kontexten verwendet. Grundsätzlich bedeutet Partizipation oder Teilhabe, am Leben in der Gesellschaft oder auch am Arbeitsleben teilnehmen zu können. In einem engeren politischen Sinne meint Partizipation die Einbindung von Individuen und Organisationen (sog. Stakeholdern) in öffentliche Entscheidungs- und Willenbildungsprozesse. Darunter fallen beispielsweise alle Verhaltensweisen von Bürgerinnen und Bürgern, die allein oder in einer Gruppe Einfluss auf politische Entscheidungen auf allen Ebenen des politischen Systems ausüben wollen. Zur Idee der aktiven Bürgergesellschaft gehört also die Einmischung in und die Mitgestaltung von politischen Entscheidungsprozessen unmittelbar dazu. Politische Partizipation und Teilhabe kann durch unterschiedliche Modelle und Methoden sichergestellt werden. Dabei werden verfasste (gesetzlich garantierte und geregelte) von nicht verfassten (gesetzlich nicht garantierte und ungeregelte) Formen der Partizipation unterschieden.
Wenn Unternehmen, Unternehmensberater oder Agenturen ihre Fachkenntnisse sozialen Einrichtungen oder Projekten unentgeltlich zur Verfügung stellen, handelt es sich um pro bono-Beratungsleistungen.
Unter dem Sammelbegriff »Public Private Partnership« (deutsch: Öffentlich-Private Partnerschaft) werden jegliche Arten des kooperativen Zusammenwirkens der öffentlichen Hand mit privaten Wirtschaftsakteuren zusammen gefasst. PPP geht in vielen Fällen mit einer Teilprivatisierung von öffentlichen Leistungen einher und beinhaltet in diesem Zusammenhang die Hinzuziehung privater Wirtschaftssubjekte bei der staatlichen Aufgabenerfüllung unter Beibehaltung der hoheitlichen Erfüllungsverantwortung. Daneben wird PPP auch oft im Rahmen der sogenannten gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen betrieben, die sowohl öffentliche als auch private Anteilseigner haben. Die öffentliche Hand erhofft sich von der Partnerschaft mit Privaten die Eröffnung neuer finanzieller Ressourcen und dabei auch die Entlastung der angespannten öffentlichen Haushalte. Hinzu kommen ein Zeitgewinn bei der Durchführung komplexer Projekte sowie eine Effizienzsteigerung durch Einbindung des betriebswirtschaftlichen Know-how der Privaten. Diese versprechen sich durch PPP die Eröffnung neuer Geschäftsfelder und eine Beschleunigung von Realisierungsprozessen durch Nutzung der staatlichen Kapazitäten.
Das Qualitätssiegel für Freiwilligenagenturen wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) auf der Grundlage eines für die Arbeit von Freiwilligenagenturen entwickelten Qualitätsmanagementsystems vergeben. Voraussetzung für den Erhalt des Siegels sind Qualitätsnachweise in Kernprozessen der Arbeit der Freiwilligenagentur. Berücksichtigt werden die Information und Beratung von Freiwilligen, Organisationen und Unternehmen, die Personal- und Kompetenzentwicklung für freiwillig und beruflich Mitarbeitende der Freiwilligenagentur, die Arbeitsstrukturen in der Freiwilligenagentur sowie Öffentlichkeitsarbeit und das Projektmanagement. Das Siegel ist zweieinhalb Jahre gültig und verpflichtet die ausgezeichneten Freiwilligenagenturen, die definierten Standards zu halten. Zur Zeit (Stand: Februar 2010) haben bundesweit 54 Freiwilligenagenturen das Qualitätssiegel erhalten, in Nordrhein-Westfalen Agenturen in Aachen, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Essen, Köln, Moers, Mönchengladbach, Mülheim/Ruhr, Münster und Recklinghausen.
Die Selbsthilfe ist eine Bewältigungsform von Krankheit, Behinderung und psychosozialen Problemen. Sie wird in der Regel unterschieden nach individueller und gruppenorientierter Selbsthilfe. Zur individuellen Selbsthilfe gehört beispielsweise die Pflege kranker Angehöriger ohne Mitwirkung anderer Personen. Im Rahmen einer gruppenorientierten und sozialen Selbsthilfe schließen sich Menschen mit gleicher Problembetroffenheit außerhalb ihrer alltäglichen Beziehungen zusammen, um sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen. Selbsthilfegruppen engagieren sich in jüngerer Vergangenheit auch in den Bereichen Alter, Nachbarschaft, Kultur und Migration sowie im Kontext von Lebensproblemen.
»Service Learning - Lernen durch Engagement« ist ein innovativer Ansatz des Lernens und Lehrens, der in Schule und Hochschule wie auch in anderen Bildungseinrichtungen umgesetzt werden kann. Service Learning will gesellschaftliches Engagement von Jugendlichen fest im Schulalltag verankern und mit fachlichen Unterrichtsinhalten verbinden. Unterricht wird praxisnah und handlungsorientiert. Junge Menschen können ihr in der Praxis erworbenes Wissen und ihre Erfahrungen in den Unterricht einfließen lassen. Sie trainieren soziale und demokratische Kompetenzen. Dabei lernen Jugendliche, dass es sich lohnt, sich für die Gemeinschaft einzusetzen. Das Konzept stammt aus den angelsächsischen Ländern.
Beim »Sponsoring« reagieren Unternehmen in der Regel auf Anfragen von außen. In großen Unternehmen wird Sponsoring in der Regel als strategisches Instrument der Unternehmenskommunikation und Imagewerbung eingesetzt. Kennzeichnend für Sponsoring ist, dass der Sponsor meist eine Gegenleistung erwartet (anders als bei einer Spende, wo nur der mögliche Imagegewinn eine Rolle spielt).
Grundsätzlich werden als »Stakeholder« diejenigen Akteure oder Akteursgruppen bezeichnet, welche die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens beeinflussen oder die von ihr beeinflusst werden. Es wird zwischen internen und externen Stakeholdern unterschieden. Zu den internen Stakeholdern zählt z.B. die Belegschaft. Externe Stakeholder sind z.B. Kunden, Zulieferer, Anteilseigner, Investoren oder zivilgesellschaftliche Akteure.
Stiftungen sind ein konstitutives Element der Bürgergesellschaft, Stiften ist eine Ausdrucksform aktiven Bürgerengagements. Der Begriff der Stiftung ist gesetzlich nicht definiert. Als Oberbegriff bezeichnet er eine komplexe Vielfalt von Körperschaften, die im privaten, öffentlichen und kirchlichen Recht verankert sein können. Stiftungen weisen zudem eine Vielzahl von Rechtsformen auf (z.B. rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Stiftungs-GmbH oder Stiftungsverein). Der Prototyp einer Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist das klassische Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Ihre Entstehungsvoraussetzungen sind in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, die durch die jeweiligen Landesstiftungsgesetze ergänzt werden. Eine Stiftung ist gemeinnützig, wenn ihr Zweck darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Mit dem Status der Gemeinnützigkeit ist regelmäßig die Steuerbefreiung der Stiftung verbunden. Auch sind gemeinnützige Stiftungen berechtigt Spenden entgegenzunehmen. Im Jahr 2009 wurden in Deutschland 914 neue Stiftungen errichtet, davon allein 192 in Nordrhein-Westfalen. Das Modell der Bürgerstiftungen gehört dabei seit einiger Zeit zu der am stärksten wachsenden Stiftungsgruppe. Zum 31. Dezember 2009 gab es 17.372 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutschland, die insgesamt über ein Stiftungsvermögen von rund 100 Milliarden Euro verfügen. Mehr als ein Fünftel aller Stiftungen sitzen in Nordrhein-Westfalen. Das größte Flächenland hat mit 3.336 Stiftungen im Bundesvergleich absolut die meisten Stiftungen und liegt auch bei den Neugründungen vorn. Im bundesweiten Durchschnitt kommen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 21 Stiftungen.
siehe Partizipation
siehe Corporate Citizenship
Volksentscheide sind Formen einer direkten Demokratie. In Deutschland sieht das Grundgesetz den Volksentscheid auf Bundesebene nur bei einer Neugliederung von Bundesländern vor. In den Bundesländern selber gibt es aber bei vielen Fragen die Möglichkeit des Volksentscheids. Bei einem Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Bürger/innen in einer Abstimmung über bestimmte Sachfragen (in den Bundesländern meist im Bereich Bildungspolitik, Demokratie/Staatsorganisation, Infrastruktur). Der Begriff Volksentscheid wird meist synonym mit dem Begriff Volksabstimmung verwendet. Weitere Begriffe für Volksentscheide sind meist definiert über die Einleitungsart: Während etwa ein Plebiszit von einem Staatsorgan ausgelöst wird (z.B. Präsident) und oft einen suggestiven Charakter aufweist, wird der Begriff Referendum zumeist für obligatorisch stattfindende Volksentscheide (z.B. zu Verfassungen) oder volksinitiierte Abstimmungen (fakultatives Referendum) verwendet. In Nordrhein-Westfalen können die Bürgerinnen und Bürger neben dem Volksentscheid noch mit Hilfe des Volksbegehrens und der Volksinitiative unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen.
Als interdisziplinäres Aufgabengebiet beschäftigt sich die Wirtschaftsethik mit der Vereinbarkeit von ökonomischer Rationalität und moralischen Prinzipien von Unternehmen. Ausgangspunkt der Frage nach den philosophischen und ethischen Grundlagen der Ökonomie ist die Feststellung, dass gesellschaftliche Belange in das wirtschaftliche Handeln einbezogen werden müssen, um eine nachhaltige Entwicklung zu garantieren.
Das Leitbild der Zivilgesellschaft stützt sich auf bürgerschaftliches Engagement und eröffnet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit für selbstorganisierte Mitgestaltung und Beteiligung, so wird der Begriff im Freiwilligensurvey 2004 verstanden. Im deutschen wie im englischen werden diverse Begriffe gebraucht: Zivilgesellschaft, Bürgergesellschaft, civil society, civic society. Die Wurzeln der Zivilgesellschaft als politisch-philosophischer Begriff gehen zurück bis in 18. Jahrhundert, wichtig für den heutigen Stellenwert von Zivilgesellschaft in Europa waren aber vor allem die Freiheits- und Demokratiebewegungen in Osteuropa. Zivilgesellschaft wurde so zum Schlüsselbegriff für das anti-diktatorische Bemühen, die Entmündigung durch den Staat zu beenden und neue Freiräume für gesellschaftliche Selbstorganisation zu schaffen.