Sonderförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Fördermaßnahme: Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.

Sonderförderung »Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.«

Aktuelle Meldung | Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag die Sondermaßnahme »Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.« gestartet. Bewerben können sich insbesondere ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Regionen.
Das Förderprojekt des BMEL richtet sich an Initiativen in ländlichen Räumen in Deutschland. Antragsberechtigt sind Initiativen, die überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnern aktiv sind. Förderfähig sind Aufwendungen zur Finanzierung mit einem Zuwendungsbetrag von mindestens 2.000 € und maximal 8.000 €.

Mit den Fördermitteln sollen ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum unterstützt werden, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen bei der Nahversorgung, insbesondere bei der Lebensmittelversorgung, unterstützen. Darüber hinaus können Initiativen finanzielle Zuschüsse für Pandemiebedingte (zusätzliche) Transportleistungen und weitere Mobilitätsaufwendungen erhalten. Zudem sollen Pandemiebedingt notwendige Verbesserungen der digitalen Ausstattungen der Initiativen ermöglicht werden. Dies kann beispielsweise dabei helfen, Kontakte wegen der geltenden Regeln digital aufrecht zu erhalten, neue Freiwillige in die Arbeit einzubinden und die Abläufe unter den erschwerten Bedingungen gut zu organisieren.

Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE). Ziel des BULE ist es, ländliche Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten und dazu beizutragen, dass Menschen auch in Zukunft gut auf dem Land leben und arbeiten können.

Initiativen, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen durch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe oder bürgerschaftliche getragene Nahversorgung in ländlichen Räumen unterstützen, können bis zum 12. Juli 2020 in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Interessenbekundungen einreichen. Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anzahl der pro Landkreis antragsberechtigten Initiativen ist begrenzt. Für die Sondermaßnahme stehen ca. 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Details über das zweistufige Antragsverfahren können Sie diesem Flyer (PDF) entnehmen.
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