Was ist ein Freiwilligendienst?
Der Freiwilligendienst ist eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Die Abgrenzung zwischen Diensten und sonstigen Engagementformen ergibt sich vor allem über die Rahmenbedingungen. Ein Dienstler verfügt über klar geregelte Rahmenbedingungen (Aufwandsentschädigung, Versicherungen, Qualifizierung und Begleitung, Ansprechpartner bei Träger und Einsatzstelle, u.U. Boni), die ein Ehrenamtlicher haben kann, jedoch nicht haben muss. Allerdings verpflichtet sich der Dienstler auch im Gegensatz zum freiwilligen Engagement für eine bestimmte Zeit zur Mitwirkung an einer gesellschaftlichen Aufgabe. Eine trisektorale Vereinbarung zwischen Dienstler, Träger und Einsatzstelle soll diese Verpflichtung untermauern.
Die ersten Freiwilligendienste entstanden im Kontext der Wehr- und Ersatzdienste in verschiedenen gesellschaftlichen Handlungsfeldern. Die Einsätze erfolgen national wie international. Mit Jugendfreiwilligendiensten wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) sowie seit 2008 dem Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) haben sukzessive neue Zielgruppen (junge Frauen, später Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Benachteiligte, ältere Menschen) Zugang zu den Diensten im Gemeinwesen erhalten. Bei allen Unterschieden zwischen den verschiedenen Diensten gehören intensive Qualifizierung und Begleitung für Dienstler traditionell zum gemeinsamen Verständnis der unterschiedlichen Programme. Heute sind die Dienste eine zunehmendetablierte Erscheinungsform in einer pluralen Engagementlandschaft.
Gesetzliche Grundlagen:
In Deutschland werden FSJ und FÖJ durch das »Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten« (JFDG) geregelt. Im Rahmen dieses Gesetzes können Jugendliche nach Erfüllung der Schulpflicht, aber vor der Vollendung des 27. Lebensjahres einen 6- bis 18-monatigen Freiwilligendienst in gesellschaftlichen und ökologischen Bereichen im In- und Ausland leisten.
Ab Juli 2011 wird in Deutschland ausserdem der Bundesfreiwilligendienst durchgeführt. Dieser ist im »Bundesfreiwilligendienstgesetz« vom 28. April 2011 geregelt.
Freiwilligendienste wie weltwärts und die Freiwilligendienste aller Generationen werden durch Richtlinien der Bundesministerien geregelt, der Europäische Freiwilligendienst durch Bestimmungen der EU-Kommission.
Welche Freiwilligendienste gibt es?
Im Folgenden finden Sie Informationen über die unterschiedlichen Freiwilligendienste und die jeweiligen Regelungen. Suchen Sie sich den Bereich, der Sie interessiert und nehmen Sie Kontakt mit den Ansprechpersonen in den Trägerorganisationen auf. Dort erfahren Sie, wie Sie sich für einen Freiwilligendienst bewerben können.
BMFSFJ - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das BMFSFJ informiert über die gesetzlichen Grundlagen und verschiedene Modellprogramme des Freiwilligen Sozialen Jahres. Es informiert auch über politische Stellungnahmen und Rahmenbedingungen.
Zur Informationsseite des BMFSFJ
Auch der Bundesfreiwilligendienst wird vom BMFSFJ koordiniert. Zuständig für die Durchführung ist das diesem Ministerium zugeordnete Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Zur Informationsseite des BAFzA
BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Das BMZ informiert über Möglichkeiten der Begegnung im Rahmen des Nord-Süd-Austausches. Neben dem Freiwilligendienst weltwärts werden diverse entwicklungspolitische Austauschprogramme für verschiedene Zielgruppen vorgestellt.
Zur Informationsseite des BMZ
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Bitte beachten Sie: Wir haben für Sie viele Informationen und Links zusammengestellt, können aber keine Beratung und Vermittlung von Einsatzstellen anbieten.