Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Veränderte Regeln für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 09. Oktober 2007 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen, in dem auch die Bedingungen für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide neu geregelt werden. In Zukunft sind Bürgerbegehren nach Erklärung der Zulässigkeit davor geschützt, durch Beschlüsse oder Handlungen von Bürgermeister, Rat oder Verwaltung unterlaufen zu werden, bevor es zu einem Bürgerentscheid kommt. Außerdem können Bürgerentscheide nicht mehr ausschließlich per Bürgerbegehren beantragt, sondern auch von den Räten und Kreistagen mit Zweidrittel-Mehrheit angesetzt werden.

Der nordrhein-westfälische Landesverband der Initiative »Mehr Demokratie e.V.« hat seinen Leitfaden für Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen an die geänderten Bedingungen angepasst. Der überarbeitete Leitfaden bietet grundlegende Informationen und Hilfestellung bei der Durchführung eines Bürgerbegehrens. Auch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen informiert in einer Broschüre über die Möglichkeiten und Bedingungen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

Weitere Informationen unter:
www.nrw.mehr-demokratie.de/buergerbegehren_nrw.html
www.im.nrw.de/bue/118.htm