Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Auswärtiges Amt startet Freiwilligendienst »kulturweit«

Das Auswärtige Amt startet in Kooperation mit der Deutschen UNESCO-Komission im Februar 2009 den internationalen kulturellen Freiwilligendienst »kulturweit«. Dieser ermöglicht jungen Menschen im Alter von 18 bis 26 Jahren einen Freiwilligendienst in Partnerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

Der neue Freiwilligendienst basiert auf den Regelungen für das Freiwillige Soziale Jahr, wie sie im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) dargelegt sind. Bewerber/innen müssen beispielsweise folgende formalen Voraussetzungen erfüllen: Abitur oder einen Haupt- oder Realschulabschluss zuzüglich einer abgeschlossenen Ausbildung; sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und/oder ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer können anstelle des Zivildienstes einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst absolvieren. Die Deutsche UNESCO-Kommission als offizielle Trägerin bietet gemäß dem Jugendfreiwilligendienstegesetz folgende finanzielle Unterstützung:

- monatliches Taschengeld
- monatlicher Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung
- Übernahme der Auslandskrankenversicherung
- Übernahme der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)

Während des FSJ im Ausland bleibt darüber hinaus der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Bewerbungen für den Freiwilligendienst »kulturweit« sind ab sofort online möglich.

Weitere Informationen zum Freiwilligendienst »kulturweit«
Informationen zum Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)