Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Der Bundestag hat am 6. Juli 2007 das »Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements« beschlossen und damit Verbesserungen für die steuerliche Absetzbarkeit von freiwilligem Engagement geschaffen. Damit sollen die Aktivitäten von mehr als 20 Millionen engagierter Bürger und Bürgerinnen anerkannt und das Stiftungswesen gestärkt werden.

Zentrale Änderungen des Gesetzes betreffen folgende Punkte:

- Anhebung der Höchstgrenze für Spendenabzug auf 20% des steuerpflichtigen Einkommens

- Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 2100 Euro jährlich

- Einführung einer allgemeinen steuerfreien Aufwandspauschale bis 500 Euro jährlich

- Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen von gemeinnützigen Körperschaften

 - Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen

Das Echo von Institutionen der Zivilgesellschaft und aus der Politik auf die Reform des Gesetzes ist weitgehend positiv. Viele der im Vorfeld geäußerten Forderungen wurden berücksichtigt. Auf der Website des BBE sind zahlreiche Reaktionen und Presseartikel zusammengestellt.