Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Höhere Beträge fürs Ehrenamt absetzbar

Am 10. Oktober 2007 hat der Deutsche Bundestag das »Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements« verabschiedet und damit die steuerrechtliche Behandlung ehrenamtlicher Tätigkeiten verbessert. Da die Gesetzesänderungen (bis auf eine Ausnahme: die Anhebung der Vorsteuerpauschalierungsgrenze) rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten, können Engagierte schon bei der nächsten Steuererklärung höhere Beträge absetzen.

Veränderungen gibt es u.a. in folgenden Bereichen:

- Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 1.848 Euro  auf 2.100 Euro

- Einführung eines Freibetrags in Höhe von 500 Euro für nebenberufliche Tätigkeiten für gemeinnützige   Organisationen (Ehrenamtspauschale). Um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können, darf die Tätigkeit zum einen nur nebenberuflich, also mit nicht mehr als einem Drittel der üblichen Arbeitskraft ausgeübt werden und nicht der hauptberuflichen Tätigkeit entsprechen.

- Erhöhung der Spendenabzugshöhe auf 20% der Jahreseinkünfte

- Vereinfachter Spendennachweis: die Beitragsgrenze für den vereinfachten Spendennachweis durch einen Bankbeleg oder eine Buchungsbestätigung steigt von 100 Euro auf 200 Euro.

Mehr Informationen zu den Neuregelungen finden Sie hier.