Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe lehnt Führungszeugnispflicht für Ehrenamtliche ab

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat sich in einer Stellungnahme gegen die Einführung einer pauschalen Führungszeugnispflicht für ehrenamtlich Engagierte in der Kinder- und Jugendhilfe gewandt. Derzeit wird auf politischer Ebene diskutiert, die Verpflichtung zur Vorlage eines (erweiterten) Führungszeugnisses auch auf ehrenamtlich Engagierte auszudehnen. Die AGJ verweist darauf, dass fast alle Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe dies ablehnen.

Die AGJ stellt die Aussagekraft eines Führungszeugnisses gerade bei jungen Menschen in Frage und betont, dass Kinder- und Jugendarbeit von der Selbstorganisation lebt. Kinder und Jugendliche, die Mitglied einer Jugendgruppe waren, entwickeln später oft selbst Interesse an einem freiwilligem Engagement in einer Jugendorganisation. Insbesondere nichtformalisierte und spontane Zugänge zum Engagement würden durch die Verpflichtung, ein Führungszeugnis vorzulegen, geschwächt.

Als Alternative zur Einführung eines (erweiterten) Führungszeugnisses sollten andere Instrumente entwickelt werden, um die persönliche Eignung ehrenamtlich tätiger Personen für die Jugendarbeit zu überprüfen. Sinnvoll könnten aus Sicht der AGJ darüber hinaus auch arbeitsfeldspezifische Selbstverpflichtungen und Leitlinien sowie ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Schulungen und geeigneten Sensibilisierungen der ehrenamtlich Tätigen sein, wie sie von vielen Jugendverbänden und Jugendringen bereits praktiziert werden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Vorlage eines Führungszeugnisses bei ehrenamtlichen Engagement finden Sie auf diesem Portal.