Ausführliche und praxisnahe Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement im nordrhein-westfälischen Strafvollzug stehen ab sofort auf dem Justizportal des Landes NRW zum Abruf bereit. Bürgerschaftliches Engagement ist im Strafvollzug, in der Bewährungshilfe, als Schöffe oder als Mitglied in einem Anstaltsbeirat möglich.
In den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen sind derzeit 2.110 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer tätig. Ehrenamtliche Arbeit im Vollzug trägt dazu bei, Gefangene bei der Lösung persönlicher Schwierigkeiten zu unterstützen, schulische und berufliche Bildung zu fördern, die Entlassung vorzubereiten, die Eingliederung in das Leben in Freiheit zu unterstützen und Entlassenen mit Rat und Hilfe beizustehen. Grundsätzlich können alle Gefangenengruppen ehrenamtlich betreut werden. Einschränkungen gibt es bei Gefangenen, bei denen wegen ihrer Gefährlichkeit besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet sind.
Die Ehrenamtlichen werden im Vorfeld ihres Engagements vom Justizministerium auf ihre Eignung geprüft und auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet. Dazu bieten verschiedene Träger (AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband sowie andere Organisationen der Straffälligenhilfe) Kurse und Fortbildungen an, die über die ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug informieren und bei der alltäglichen Arbeit unterstützen. Das ehrenamtliche Engagement ist in jeder Justizvollzugsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen möglich.
Weitere Informationen stehen auf dem Justizportal NRW zum Abruf bereit.