Das im März in Troisdorf gestartete Bürgerbegehren für den Erhalt des Bürgerhauses der Stadt ist vom Stadtrat für unzulässig erklärt worden. Laut Initiative »Mehr Demokratie e.V.«, Landesverband Nordrhein-Westfalen war dies das 500. Verfahren direkter Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in Nordrhein-Westfalen seit 1994 möglich. Das Bürgerbegehren scheiterte nach Auffassung des Rates an nicht eingehaltenen Fristen.
Die Initiative Mehr Demokratie e.V. engagiert sich für eine Stärkung direkter Demokratieinstrumente und berät interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Durchführung von Bürgerbegehren. Die Initiative kritisiert die ihrer Meinung nach in Nordrhein-Westfalen zu restriktiven gesetzlichen Regelungen, die dazu führten, dass 44% der eingereichten Begehren in Nordrhein-Westfalen bislang an der Zulassungshürde gescheitert sind. Ein Bürgerbegehren wird zugelassen, wenn eine Mindestanzahl von Bürgerinnen und Bürgern dies unterstützt und die Gültigkeit des Begehrens bestätigt wurde.
Weiterführende Informationen zum Bürgerbegehren in Troisdorf und Bürgerbegehren allgemein finden Sie hier.